Berufsordnung

Bußgeld für Unordnung in Apotheke

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Weil das Labor unsauber, die Fachliteratur veraltet und verschiedene Arzneimittel bereits das Verfallsdatum überschritten hatten, muss ein Apotheker eine Geldstrafe von insgesamt 2200 Euro zahlen. Davon entfielen 1500 Euro auf einen Verstoß gegen die Berufsordnung.

Ein Pharmazierat hatte bei der zuvor angekündigten Apothekenrevision festgestellt, dass „der gesamte rückräumige Bereich einen sehr unordentlichen Eindruck“ gemacht habe. Die Anforderungen der Apothekenbetriebsordnung seien nicht erfüllt gewesen.

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