TSVG beschlossen, Kritik an Impfstoffvergütung

Bundesrat kritisiert Honorardeckel für Apotheken

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Berlin -

Der Bundesrat hat heute das Terminservice- und Versorgungsgesetz (TSVG) beschlossen. Der Bundestag hatte das Gesetz am 14. März 2019 verabschiedet und zugleich umfassende Änderungen an dem ursprünglichen Regierungsentwurf beschlossen. Die Länderkammer kritisierte die geplante Neuregelung der Impfstoffversorgung, bei der Apotheken gegebenenfalls umsonst arbeiten müssten.

Deutliche Kritik übt der Bundesrat an den neuen Regelungen zur Versorgung ärztlicher Praxen mit saisonalen Grippeimpfstoffen. Da bei den Planungen nicht alle Bedarfe berücksichtigt worden seien, garantierten sie keine ausreichende und flächendeckende Versorgung. Zudem seien sie aus verschiedenen Gründen nicht praxistauglich.

Konkret bemängelt der Bundesrat, dass den Herstellern der Grippeimpfstoffe keinerlei Vorgaben zu Menge und Preis gemacht werden. Entscheidende und für die Versorgungssicherheit zentrale Fragen würden so dem freien Spiel der Kräfte überlassen. Nicht konstruktiv im Sinne einer ausreichenden Versorgung sei auch, dass die Vergütung der Apotheken für die Ausgabe des Impfstoffes an Praxen künftig gedeckelt ist. Ab einer bestimmten Menge müssten sie deshalb künftig umsonst arbeiten, was angesichts des sonstigen Aufwands nicht mehr wirtschaftlich sei. Ob die Apotheken bereit sind, dieses Risiko zu tragen, sei ungewiss. Die Länderkammer fordert die Bundesregierung daher auf, die Regeln zur Versorgung mit dem Grippeimpfstoffen zu überprüfen und gegebenenfalls zu korrigieren.

In der begleitenden Entschließung kritisiert der Bundesrat grundsätzlich, dass die Änderungen mit den Ländern im Vorfeld nicht erörtert worden sind. Außerdem warnt er vor dem zusätzlichen bürokratischen Aufwand, den einige der neuen Regelungen mit sich bringen. Sie stünden dem Ziel einer schnelleren Versorgung entgegen. Auf die Skepsis der Länder stößt auch die mit dem Gesetz einhergehende Tendenz, Aufgaben im Gesundheitsbereich auf die Ebene des Bundes zu verlagern. Gerade die föderale Struktur sichere die passgenaue Versorgung, mahnen sie.

Das Terminservice- und Versorgungsgesetz verpflichtet niedergelassene Ärzte, mehr Sprechstunden anzubieten: Statt bisher 20 müssen sie ihre Praxis künftig mindestens 25 Stunden für Patienten öffnen. Augenärzte, Frauenärzte, Orthopäden sowie Hals-Nasen-Ohren-Ärzte müssen in der Woche außerdem fünf offene Sprechstunden anbieten. Zur leichteren Terminvergabe sind Terminservicestellen vorgesehen, die über eine bundeseinheitliche Notdienstnummer und übers Internet ständig erreichbar sind.

Einer Forderung des Bundesrates entspricht die nunmehr im Gesetz enthaltene Klarstellung, dass die Möglichkeit zur Terminvermittlung auch für die termingebundenen Gesundheitsuntersuchungen U1 bis U 9 für Kinder gilt. Ebenfalls aufgegriffen hat der Bundestag den Appell des Bundesrates, schädlichen und die medizinische Versorgung gefährdenden Monopolstellungen durch medizinische Versorgungszentren (MVZ) zu begegnen. Um bereits bestehenden Konzentrationsprozessen in der zahnärztlichen Versorgung entgegenzuwirken, ist die Gründung von MVZ deshalb künftig an bestimmte Voraussetzungen geknüpft.

Die anfangs geplante und vom Bundesrat stark kritisierte Regelung für einen gestuften und gesteuerten Zugang zur Psychotherapie hat der Bundestag gestrichen. Sie ist nun im Gesetzentwurf zur Reform der Psychotherapeutenausbildung enthalten.

Das Gesetz wird nun dem Bundespräsidenten zur Unterzeichnung zugeleitet. Danach kann es im Bundesgesetzblatt verkündet werden. Es soll überwiegend am Tag darauf in Kraft treten.

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