Der Bundesrat hat am vergangenen Donnerstag die fünfte Änderungsverordnung der Arzneimittelverschreibungsverordnung (AMVV) beschlossen. Arzneimittel mit mehr als zehn Gramm Paracetamol pro Packung sowie Johanniskraut-haltige Präparate zur Behandlung mittelschwerer Depressionen werden wie geplant erst ab 1. April 2009 der Verschreibungspflicht unterstellt.
Auch Acetylcholin und Butylscopolamin zur parenteralen Anwendung sind ab 1. Oktober dieses Jahres nur noch auf Rezept erhältlich. Auf Empfehlung des Gesundheitsausschusses des Bundesrates wurde auch der Wirkstoff Modafinil in die Verordnung aufgenommen. Da das Psychostimulanz, das zur Behandlung exzessiver Tagesschläfrigkeit bei Patienten mit Narkolepsie eingesetzt wird, seit März dieses Jahres nicht mehr als Betäubungsmittel eingestuft ist, muss der Arzt es auf einem normalen Rezept verordnen.
Auch eine Reihe neu zugelassener Arzneistoffe, wie zum Beispiel der Antihypertonikum Aliskiren und der Integrase-Inhibitor Raltegravir, wurden in die Anlage aufgenommen. Die Verordnung tritt zum 1. Juli in Kraft, sieht jedoch für bereits seit längerer Zeit auf dem Markt befindliche Produkte eine Ausnahmereglung vor.
APOTHEKE ADHOC Debatte