Bundesgerichtshof

Apotheker Thomas S. muss für fünf Jahre ins Gefängnis

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Berlin -

Apotheker Thomas S. aus Hamburg muss für fünf Jahre ins Gefängnis. Der Bundesgerichtshof (BGH) bestätigte die Verurteilung wegen Betruges durch Kick-Back-Zahlungen und Übermengenbestellungen bei der Verschreibung von Röntgenkontrastmitteln.

Das Landgericht Hamburg hat den Apotheker wegen Betruges in 26 Fällen und Beihilfe zum Betrug in zehn Fällen zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von fünf Jahren verurteilt. Der frühere Geschäftsführer der inzwischen insolventen Radiologie-Gesellschaft Hanserad wurde wegen Beihilfe zum Betrug zu einer Freiheitsstrafe von vier Jahren und sechs Monaten verurteilt.

Nach den Feststellungen des Landgerichts waren beide in ein von einem Arzt erdachtes System eingebunden. Die Gesellschaft des Radiologen soll zwischen Juli 2011 und November 2012 große Mengen Kontrastmittel bei dem Arzneimittelgroßhandel des Apothekers gekauft und die Mittel in Einzeldosen abgerechnet haben.

Die Gewinne aus dem Mengenrabatt sollen zu 95 Prozent an Hanserad geflossen sein. Mit den übrigen 5 Prozent hatte sich der Apotheker persönlich bereichert. Für die von dem flüchtigen Arzt aufgebaute Unternehmensgruppe wurden so Kick-Back-Zahlungen in zweistelliger Millionenhöhe zu Lasten der Krankenkassen erwirtschaftet.

Der BGH hat die gegen das Urteil des Landgerichts gerichteten Revisionen der Angeklagten als unbegründet verworfen. Die Überprüfung des Urteils auf Grund der Revisionsrechtfertigungen hat keinen Rechtsfehler zum Nachteil der Angeklagten ergeben und führt nur zu einer unwesentlichen Änderung der rechtlichen Bewertung für einen Teilbereich. Die Verurteilungen sind damit rechtskräftig.

Die Strafkammer des Landgerichts war allerdings unter dem Antrag der Staatsanwaltschaft geblieben, die sieben und acht Jahre Gefängnis gefordert hatte. Obwohl es sich bei dem Fall um einen „gemeinschaftlichen Betrug“ handelt, kam der Geschäftsführer mit einer etwas geringeren Strafe davon als der Apotheker. Laut Gericht war er verantwortlich für die Liquidität des Unternehmens; von den massenhaften Bestellungen der Röntgenkontrastmittel soll er nichts gewusst haben.

Für die Krankenkassen entstand ein Schaden von acht Millionen Euro. Die von den Ermittlern in den extra umgebauten Lagerräumen beschlagnahmten Präparate hatten ursprünglich einen Gegenwert von rund 16 Millionen Euro.

Die Richter machten bei dem „zurechenbaren Schaden“ mehrere Abschläge, weil die Röntgenkontrastmittel theoretisch verbraucht hätten werden können. Die Kassen erhalten letztlich einen Schadenersatz von zwei Millionen Euro.

Die beiden Angeklagten hatten den Radiologen im Prozess als Entlastungszeugen laden wollen. Er sollte bestätigen, dass der Geschäftsführer und der Apotheker nichts von den Bestellungen gewusst hatten.

Die Strafkammer hatte dem Arzt sogar ein freies Geleit angeboten, um in dem Fall auszusagen und dann wieder ins Ausland zu verschwinden. Sein Anwalt berief sich laut Gericht auf sein Zeugnisverweigerungsrecht. In dem Fall gilt er als Hauptfigur und Drahtzieher, gegen ihn wird ein separater Prozess angestrengt.

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