KV kann nicht abrechnen

Bürgertests: Kein Geld im August

, Uhr
Berlin -

Das Chaos um die Bürgertests reißt nicht ab. Die Kassenärztliche Vereinigung Westfalen-Lippe (KVWL) teilt den Testzentren jetzt mit, dass das Geld für Juli erst mit Verspätung ausgezahlt werden kann. Denn es gebe noch Unklarheiten.

Ein Wochenende lang war unklar, wie die Bürgertests künftig abgerechnet werden. Nachdem die Kassenärztlichen Vereinigungen (KVen) angekündigt hatten, dass sie nach Novellierung der Testverordnung (TestV) nicht mehr zur Verfügung stünden, versicherte das Bundesgesundheitsministerium (BMG) hastig, dass die Testzentren auf jeden Fall ihr Geld bekommen würden. Nach zwei Gesprächen mit Ärztevertretern einigte man sich: Die KVen rechnen weiter ab, das BMG sucht im Nachgang nach Auffälligkeiten.

Doch laut KVWL bringen die Veränderungen der neuen TestV „für alle Beteiligten große Herausforderungen in der Umsetzung mit sich“. Klar sei, dass man als KV weiterhin die Abrechnung und Vergütung der Leistungen übernehme. „Die Auszahlung im Monat Juli 2022 erfolgt wie gewohnt Ende Juli.“

Trotz der Äußerungen des BMG seien in Bezug auf die Änderung der TestV „verschiedene Sachverhalte immer noch nicht abschließend geklärt“, so die KVWL. „Trotz aller Bemühungen ist es uns deshalb vorerst nicht möglich, die Abrechnungen der Leistungen, welche über die Satzarten ARZTLEISTLE und NICHTARZTLEISTLE dargestellt werden, anzunehmen. Dies betrifft insbesondere die Vergütung der Bürgertestungen.“

Keine Abrechnung möglich

Die Testzentren können daher zunächst keine Abrechnungen übermitteln: „Es ist aktuell nicht möglich die Satzarten ARZTLEISTLE und NICHTARZTLEISTLE bei der KVWL einzureichen. Eine Einreichung via E-Mail oder auf anderem Wege ist unzulässig.“

Im Klartext: „Das bedeutet, dass wir im Monat August 2022 keine Vergütung auszahlen werden.“ Die KV betont gegenüber den Testzentren, dass ihnen keine Vergütung verloren gehen wird, sondern dass das Geld nur später kommt: „Wir gehen aktuell davon aus, dass die KVWL Ihre Abrechnungsdateien für die ab 01.07.2022 durchgeführten Leistungen ab Ende August annehmen kann und die Vergütung dann Ende September erfolgen wird.“

Newsletter
Das Wichtigste des Tages direkt in Ihr Postfach. Kostenlos!

Hinweis zum Newsletter & Datenschutz

Mehr zum Thema
Verzögerungen wegen „KOB light“?
ePA: Die Angst vor Abmahnungen
Mehr aus Ressort
ApoRetro – Der satirische Wochenrückblick
ePA: e(inreichen) P(apier) A(potheke)
Gesetz zur Stärkung der Vor-Ort-Apotheken
OTC-Rezept: Kasse zahlt Botendienst nicht

APOTHEKE ADHOC Debatte