TestV endet im März

Bürgertests: Abda fordert Klarstellung

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Berlin -

Bürgertests sollen auch künftig eine wichtige Säule in der Pandemiebekämpfung bleiben. Doch die Testverordnung (TestV) läuft Ende März aus. Die Abda hat daher das Bundesgesundheitsministerium (BMG) aufgefordert, schnell für Klarheit zu sorgen.

Nach aktueller Rechtslage tritt die TestV am 31. März außer Kraft. Geregelt wurde dies mit der Novellierung vom 12. November, mit der die Bürgertests nach kurzer Pause wieder eingeführt wurden. Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) hat bereits mehrfach zu Protokoll gegeben, dass die kostenlosen Tests beibehalten werden sollen, da sie für die weitere Bekämpfung der Pandemie von erheblicher Bedeutung seien: „Wir können das Infektionsgeschehen ohne Tests nicht ableiten und Hotspots definieren.“

Doch sein Ministerium hat die TestV noch nicht angepasst. Nachfolgeregelungen würden derzeit erörtert, so ein Sprecher auf Nachfrage. „Ob es Änderungen geben wird, ist zum heutigem Zeitpunkt nicht absehbar.“

Apotheken, die Bürgertests auch in Zukunft anbieten wollen, genügt solch eine Aussage freilich nicht. Die Abda hat das BMG bereits aufgefordert, die Regelungen möglichst zeitnah zu verlängern, um den Rechtsrahmen für die Testungen, deren Vergütung und Abrechnung sicherzustellen. Dies sei zur Planungssicherheit für testende Einrichtungen wie Apotheken, die Räume und Personal für die Tests vorhalten müssen, dringend geboten.

Ob es allerdings noch kurzfristig zu einer Verlängerung komme, könne man aktuell nicht beurteilen, heißt es von den Landesapothekerverbänden. „Nach aktuellem Stand müssen Sie davon ausgehen, dass kostenlose Tests nur noch bis zum 31. März 2022 möglich sind.“

Auch in der Ministerpräsidentenkonferenz (MPK) war dies bereits ein Thema. Die Länderechefs gehen ebenfalls von einem Auslaufen aus, daher forderten sie gestern in ihrem Beschluss: „Die Länder fordern zudem zügig Informationen zur Fortschreibung der am 31. März 2022 auslaufenden Coronavirus-Testverordnung (TestV).“

Die ersten Teststellen haben schon Vorbereitungen für den Ausstieg getroffen. Das Landratsamt Starnberg etwa hat alle privaten Anbieter schriftlich darüber informiert, dass keine Beauftragung mehr stattfinden kann, sofern die TestV nicht verlängert wird. Das Gesundheitsministerium in München will zwar weiter Tests im Freistaat ermöglichen. Wenn der Bund aber die TestV nicht verlängert, müssten neue Regelungen erarbeitet werden.

Wie geht es weiter mit der Testung in den Apotheken? Noch ist nicht sicher, ob das Angebot nach März Bestand hat. Welche Auswirkungen sind mit der neuen Coronavirus-Testverordnung (TestV) zu erwarten? Hat das Modell Zukunft? Mit der Point-of-Care-Testung stehen tausende hochpräzise diagnostische Geräte in Apotheken in ganz Deutschland zur Verfügung. Am Donnerstag, 24. März 2022 um 20 Uhr besprechen wir in unserem APOTHEKE ADHOC Webinar die Entwicklung der Point of Care Testungen mit der neuen TestV und über COVID-19 hinaus. Wir werfen einen Blick in die Zukunft und ordnen auch die jüngsten politischen Entwicklungen für Sie ein.

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