Jetzt ist es amtlich: Ab 1. Juli gibt es weniger Geld für die Durchführung von Bürgertests. Die überarbeitete Coronavirus-Testverordnung (TestV) wurde soeben im Bundesanzeiger veröffentlicht.
Die Vergütung wird laut BMG auf „Marktniveau“ angepasst. 8 Euro gibt es ab 1. Juli einheitlich für die Durchführung der Tests. Neu zugelassen wird die Testung mittels überwachtem Selbsttest zur Eigenanwendung. Hier können 5 Euro abrechnet werden. Bei den Sachkosten für die Beschaffung der Tests werden künftig pauschal 3,50 Euro gezahlt, egal ob PoC-Antigen- oder Laientests.
Änderungen gibt es auch bei der Abrechnung: Einerseits soll künftig ein standardisiertes Formular verwendet werden, andererseits sollen die Kassenärztlichen Vereinigungen (KV) die Plausibilität der Abrechnung stärker überprüfen – stichprobenartig und bei Veranlassung. Das gilt auch rückwirkend zum 1. Januar. Wenn die Prüfung ergibt, dass ein Anfangsverdacht auf strafbare Handlungen mit nicht nur geringfügiger Bedeutung bestehen könnte, soll die KV „unverzüglich“ die Staatsanwaltschaft unterrichten. Die Möglichkeit von Sammelabrechnungen, zum Beispiel für mehrere Teststellen überregionaler Betreiber, werden mit dem Ziel der Transparenz aufgehoben.
Da damit der Aufwand steigt, wird auch der Verwaltungskostenersatz für die KVen wieder erhöht: Er steigt ab 1. Juli von 2 auf 3,5 Prozent, also den Betrag, der schon bis Ende Mai einbehalten werden konnte.
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