Nur Ausweis gefordert

Bürgertest auch für Ausländer erlaubt

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Berlin -

Seit November können sich alle Bürger:innen wieder kostenfrei mittels PoC-Antigentest auf Sars-CoV-2 testen lassen – unabhängig von der Staatsbürgerschaft. Einzige Voraussetzung für die Testung in der Apotheke: Es liegen keine Symptome vor.

Da es sich bei den kostenlosen Testungen um sogenannte Bürgertests handelt, ist den Personen, die sich testen lassen möchten, nicht immer klar, ob sie Anspruch auf eine Durchführung haben. Bedarf es einer deutschen Staatsangehörigkeit oder zumindest einer deutschen Meldeadresse? Immerhin muss der Personalausweis in der Apotheke vorgezeigt werden.

Wohnsitz nicht entscheidend

In § 6 der Corona-TestV werden Angaben zur Leistungserbringung gemacht. Dort heißt es:

„Der Anspruch […] auf Testungen […] besteht nur, wenn bei Testungen nach § 4a gegenüber dem Leistungserbringer ein amtlicher Lichtbildausweis zum Nachweis der Identität der getesteten Person vorgelegt wurde.“

Es muss also lediglich die Identität bestimmt werden – der Wohnort oder die Staatsangehörigkeit ist nicht entscheidend.

„Der Anspruch [auf einen Antigenschnelltest] besteht unabhängig davon, ob diese Person ihren Wohnsitz oder ihren gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland hat. Das heißt auch Touristen aus dem Ausland können einen kostenlosen Bürgertest machen“, bestätigt das Bundesgesundheitsministerium (BMG).

Zu der Frage, wie oft man sich pro Woche kostenlos testen lassen kann, gab es seitens des Bundesgesundheitsministeriums (BMG) keine konkrete Aussage. Mitte November hieß es zur erneuten Einführung der kostenfreien Tests lediglich, dass nun jeder Bürger – unabhängig vom Impf- oder Genesenenstatus – Anspruch auf mindestens einen kostenlosen Schnelltest pro Woche hat.

Damit Apotheken die kostenfreien Antigen-Schnelltests nach TestV anbieten dürfen, bedarf es einer Anbindung an die Corona-Warn-App. Dies erfolgt entweder über das Schnelltestportal oder über eine separate Schnittstelle. Die ausgestellten Zertifikate sind EU-weit gültig. Über die Dauer der Gültigkeit sollten sich die getesteten Personen zuvor informieren. In Deutschland behält ein PoC-Antigentest seine Gültigkeit für 24 Stunden. PCR-Testergebnisse werden meistens für 48 Stunden anerkannt.

Weiterhin haben Personen, die Kontakt zu einer nachweislich infizierten Person hatten, Anspruch auf eine Testung. Hierzu gehört auch eine rote Kachel in der Corona-Warn-App. Ist es in Einrichtungen (Krankenhäusern oder Pflegeheimen) zu einem Auftreten von Infektionen gekommen, so haben die dort Beschäftigten und die Behandelten/Gepflegten – insofern sie asymptomatisch sind – ebenfalls Anspruch auf eine Bürgertestung. Auch bei stationärer Aufnahme haben Erkrankte initial Anspruch auf einen kostenfreien Test, wenn hierdurch die Verbreitung einer möglichen Infektion vermieden werden soll.

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