Zum 1. März wurden Änderungen in den Anlagen des Betäubungsmittelgesetzes (BtMG) vorgenommen. Damit gehen die vom Kabinett im Januar beschlossenen Veränderungen in das Gesetz mit ein. Mit der Regelung unterliegen drei neue Stoffe dem BtMG, eine Substanz wird aus dem Gesetz entlassen. Alle weiteren Substanzen werden zwischen den drei Anlagen umgestuft.
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