Betäubungsmittel

BtM: Gebührensprung für Apotheken

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Berlin -

Das Bundesgesundheitsministerium (BMG) hat die Betäubungsmittel-Kostenverordnung (BtMKostV) geändert. Vorgesehen sind höhere Sätze für gebührenpflichtige Amtshandlungen: So werden Apotheken, die neu eröffnen, ihre Rechtsform ändern oder umziehen, zur Kasse gebeten. Profitieren soll das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM).

Laut BMG entsprachen die bisherigen Gebühren nicht mehr den gestiegenen Kosten des Verwaltungsaufwandes beim BfArM. Folglich wurden die Gebührensätze überprüft und angepasst. Insgesamt werden Mehreinnahmen von bis zu 1,5 Millionen Euro erwartet. Dadurch sollen die Mehrkosten von den am legalen Betäubungsmittelverkehr Beteiligten, insbesondere den Wirtschaftsbeteiligten, ausgeglichen werden.

Zwei Punkte betreffen die Apotheken direkt. Bei einer Neugründung, einem Inhaberwechsel oder einer Änderung der Rechtsform fallen nun Kosten von 250 Euro anstatt 70 Euro an. Bei einer Namensänderung oder bei einem Wechsel der Anschrift der Apotheke erhöhen sich die Kosten von 35 Euro auf 110 Euro.

Notiz am Rande: Die Erhöhung der Gebühren erfolgt just im Zusammenhang mit der geplanten Erhöhung der BtM-Gebühr von 2,91 Euro auf 4,26 Euro. Im selben Bereich steigen nun die Beträge für notwendige Amtshandlungen, um Betäubungsmittel überhaupt abgeben zu dürfen – wenn auch nur für Apotheken, bei denen eine Veränderung ansteht.

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