85.000 Euro verloren
BSG bestätigt Open-house-Retax Patrick Hollstein, 17.03.2025 07:40 Uhr

Abschlag für Exklusivität: Ohne Vertrag durften Apotheken keine Parenteralia abrechnen.
Foto: benicoma - adobe.stock.com
Berlin -
Apotheken, die einem Open-house-Vertrag nicht beigetreten sind, haben keinen Anspruch auf Vergütung. Das hat das Bundessozialgericht (BSG) entschieden. In dem Streit ging es um Retaxationen von rund 85.000 Euro.