Apotheken-EDV

Brilique macht Softwarehäusern Probleme

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Berlin -

In der kommenden Woche gilt für den Thrombozytenaggregationshemmer Brilique (Ticagrelor) ein neuer Erstattungsbetrag. Der ausgehandelte Rabatt in Höhe von knapp 20 Prozent inklusive 16-prozentigem Herstellerrabatt wird nach dem neuen System in der Lieferkette durchgereicht: Die Apotheken bekommen nur den rabattierten Preis erstattet und müssen die Differenz beim Einkauf abziehen. Das Problem: Die Software wird am Anfang nichts davon wissen.

 

Der Bundesverband Deutscher Apothekensoftwarehäuser (ADAS) weist darauf hin, dass die EDV-Anbieter auf das neue System nicht vorbereitet sind. Seitens der Vertragspartner und der zuständigen Verbände sei es „sträflich versäumt“ worden, rechtzeitig die Abwicklungsfragen zu klären. Da die Rabatte nicht in der Software angezeigt werden könnten, müssten die Apotheker manuell nachrechnen, um empfindliche Geldverluste zu vermeiden.

Bislang existierten so gut wie keine Vorgaben zur korrekten Verarbeitung solcher Rabatte, moniert der ADAS. Wie Verbandschef Dr. Mathias Schindl erklärt, haben die Softwarehäuser zwar bereits vor einiger Zeit eine ergänzte Datensatzbeschreibung erhalten und kennen seitdem ein Datenfeld, in welchem der Erstattungsbetrag eingetragen werden kann. Jedoch habe es darüber hinaus keinerlei Hinweise gegeben, wie mit dem Inhalt dieses Feldes zu verfahren sei.

Nachdem nun weder Einkaufspreis noch Verkaufspreis im Artikelstamm angepasst worden seien, müsse der Erstattungsbetrag jeweils von den Handelspartnern „aktiv subtrahiert“ werden. „Allerdings ist beispielsweise unklar, ob auf das Rezept der Betrag inklusive oder abzüglich des Erstattungsbetrags gedruckt werden muss“, so Schindl. „Offen ist unter anderem auch die wichtige Frage, ob der Rabattbetrag jeweils inklusive oder exklusive Mehrwertsteuer zu verstehen ist, beziehungsweise wie überhaupt mit der Mehrwertsteuer zu verfahren ist. Viele weitere Verfahrensfragen schließen sich an.“

 

 

Da auch die ABDATA nicht auskunftsfähig sei, gebe es definitiv keine Möglichkeit, bis zum 15. Juli alle Gesetzesvorgaben in den Programmen umzusetzen und beispielsweise eine Berücksichtigung für die Rohertragsermittlung, die Berechnung der zu erwartenden Zahlungen der Rechenzentren und natürlich den Rezeptdruck (falls notwendig) in allen Varianten auf allen möglichen Rezeptdruckern und –formularen entsprechend anzupassen.

Die Apotheker müssen sich also laut Schindl darauf einstellen, wieder einmal den Aufwand für einen Vertrag zu übernehmen, dessen Nutznießer andere sind. Hinzu komme in diesem Fall aber zusätzlich ein finanzielles Risiko, weil die Dachverbände es versäumt hätten, rechtzeitig die Vorgaben für die korrekte Abbildung in der Apothekensoftware zu definieren.

„In jedem Fall ist nun bei Bezug und Abgabe von Brilique äußerste Wachsamkeit geboten, beispielsweise um sicherzustellen, dass der Großhandel auch tatsächlich den vereinbarten Rabatt gewährt“, so Schindl. Denn auch beim Großhandel sei man noch nicht auf den neuen Ablauf eingestellt.

 

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