Ein Apotheker aus Hessen hat die Retaxprüfungen der Krankenkassen kritisiert. Der Approbierte ist seit fast 40 Jahren selbstständig und verlangt eine Erstattung für die ordnungsgemäße Belieferung von Mirtazapin – auch wenn er das Rezept nicht korrekt in Rechnung gestellt hat.
Konkret geht es um die Abgabe einer Packung mit 20 Tabletten. Da das Präparat nicht vorrätig gewesen sei, schickte der Inhaber den Botendienst. Das Rezept wurde mit der entsprechenden Gebühr bedruckt. Allerdings wurde das Arzneimittel nicht in Rechnung gestellt. Natürlich hätte das bei der Rezeptprüfung auffallen sollen, räumt der Inhaber ein.
Doch die fehlerhafte Verordnung landete unentdeckt bei der AOK Hessen. Dort schickte man das Rezept zurück und bemängelte den Botendienstzuschlag, der zu hoch oder nicht zulässig sei. „Mir stehen aber die 12,50 Euro zu“, sagt der Apotheker. Er fragt sich, wie es sein kann, dass die Kasse bei der Prüfung nicht erkennt, dass es unlogisch wäre, einen Botendienst ohne Arzneimittel in Rechnung zu stellen. Das sei wieder ein Beweis dafür, dass es nicht richtig sei, dass Rezepte nur stichprobenartig geprüft wurden.
„Wenn sich die Krankenkasse damit rausreden möchte, dass der Vorgang automatisch läuft, möchte ich anregen, die Software zu Gunsten der Apotheken zu verbessern“, schlägt er vor. „Wir verstehen uns als Partner der Krankenkassen und helfen auch beim Sparen, wenn es darum geht, eine vernünftige und schnelle Hilfe für den Patienten zu finden.“ Es könne darüber hinaus nach der Gaußschen Verteilungskurve nicht sein, dass er in 38 Berufsjahren nur retaxiert worden sei – und nie eine Gutschrift erhalten habe.
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