Abgabepflicht

BMG lässt Apothekern Schlupfloch

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Berlin -

Das Bundesgesundheitsministerium (BMG) hat sich auf Anfrage erneut mit der Frage befasst, ob Apotheker die Abgabe der Pille danach verweigern dürfen. Die juristische Ansage aus dem Ministerium lautet: Es kommt darauf an.

Letztlich geht es um die Frage, was schwerer wiegt: die Berufspflicht der Apotheker zur ordnungsgemäßen Arzneimittelversorgung oder ihre Gewissensfreiheit. Apotheker, die die Abgabe verweigern, berufen sich auf das Grundgesetz. Die Gegenseite verweist auf das ebenfalls verfassungsrechtlich geschützte Recht der Betroffenen auf körperliche Unversehrtheit – der Frau oder des ungeborenen Kindes, je nach Sichtweise.

Das BMG schickt seiner Stellungnahme voraus, keine Rechtsauslegung vorzunehmen. Inhaltlich fällt die Antwort so aus: „Wie ein eventueller Konflikt zwischen Gewissensgebot auf der einen und gesetzlicher Verpflichtung des Apothekers auf der anderen Seite bei der Abgabe von Nidationshemmern zu bewerten ist, ist letztlich von den Umständen des Einzelfalls und dem Ergebnis der umfassenden Interessenabwägung abhängig.“

Damit schließt das Ministerium die Verweigerung der Abgabe nicht grundsätzlich aus. Nach welchen Kriterien die Umstände im Einzelfall bewertet werden müssen, geht aus der Stellungnahme nicht hervor.

Einige Apothekerkammern legen den Kontrahierungszwang streng aus und würden nach eigenen Angaben gegen jede Abgabeverweigerung vorgehen. Auch die Kommentierung der aktuellen Gesetzeslage sieht wenig Spielraum für die Apotheken.

Ausführlich setzte sich die Rechtsanwältin Dr. Fabienne Diekmann bereits 2008 mit der Frage auseinander. In ihrem Aufsatz „Kann Glaube rechtsfreien Raum schaffen?“ kommt sie zu dem Schluss, dass religiöse Bedenken keine Rechtfertigung dafür sein können, sich geltenden Gesetzen zu widersetzen.

„Bei aller moralischer Diskussion darf nicht vergessen werden, dass das objektive Gut, um das es hier geht, weder die Rechte und Pflichten des Apothekers, noch die Rechte des Patienten oder der verschreibenden Ärzte sind. Es geht um den einzelnen Patienten selbst“, so Diekmann.

Apotheker seien gesetzlich verpflichtet, Rezepte zu beliefern. Das sei bereits bei der Berufswahl klar. Andernfalls müssten sich die Patienten erst überlegen, welcher Glaubensrichtung der Apotheker unterliege. „Da könnte es schon einmal Probleme geben, wenn man an einen Mormonen gerät, der die Abgabe von Aspirin verweigert“, so Diekmann.

Es gehöre auch in Deutschland nicht zu den Aufgaben von Apothekern, ihren Kunden „moralische Hilfestellung zu leisten“ oder Einfluss auf moralisch schwierige Entscheidungen zu nehmen, ist die Anwältin überzeugt. Der Hintergrund der Verschreibung bleibe dem Apotheker ohnehin verschlossen.

Auch die Apotheker sehen mehrheitlich keinen Raum für eine Abgabeverweigerung. Allerdings verwies bei Umfrage von APOTHEKE ADHOC auch eine nicht unbedeutende Minderheit das Recht auf Gewissensfreiheit.

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