BMG: Kein Impfzertifikat für Genesene Alexandra Negt, 16.06.2021 14:51 Uhr
Apotheken wissen nicht, wie sie Genesene mit einer Einmalimpfung in das Portal zu Erstellung eines QR-Codes eintragen sollen. Aktuell gar nicht, so das Bundesgesundheitsministerium (BMG) auf Nachfrage.
Nicht nur zweifach geimpfte Personen suchen bereits in den ersten Tagen die Apotheken zur Ausstellung eines digitalen Impfzertifikates auf. Auch Menschen, die eine Sars-CoV-2-Infektion durchgemacht und anschließend einmal geimpft wurden, wollen den QR-Code erhalten. Doch bislang gibt es hierfür keine Prozessbeschreibung.
Laut BMG können diese Anfragen noch nicht bedient werden, denn das Portal muss erst noch angepasst werden. „Auch negative Tests oder eine durchgemachte Infektion werden sich zukünftig in der CovPass-App und auch Corona-Warn-App in der nächsten Entwicklungsstufe (bis Ende Juni) als Testzertifikat beziehungsweise Genesenenzertifikat hinterlegen lassen“, erklärt ein Sprecher. Eine durchgemachte Infektion werde dann mittels eines PCR-Test-Ergebnisses dokumentiert.
Vergangene Woche erläuterte Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) im Rahmen der Bundespressekonferenz, dass nicht alle Fälle direkt vom System abgedeckt werden würden: „Schritt für Schritt werden sich jetzt Impfzentren, Arztpraxen sowie Apotheken an das System anschließen, um europäisch interoperable Impfbescheinigungen ausstellen zu können.“ Nicht alle könnten sofort ihre Impfinformationen auf dem Handy speichern. „Innerhalb der nächsten Wochen sind dann alle dabei. Die Zielmarke: Bis Ende Juni wird der CovPass in Deutschland für alle zur Verfügung stehen“.
Für Genesene bedeutet das also vorerst das Mitführen des WHO-Impfpasses und des PCR-Testergebnisses.