BMG: Genesenenzertifikate in der Apotheke APOTHEKE ADHOC, 04.08.2021 15:20 Uhr
Laut Bundesgesundheitsministerium (BMG) können sich Bürger:innen auch in der Apotheke ein Genesenenzertifikat ausstellen lassen. Doch innerhalb des Portals ist diese Dienstleistung nur für Genesene mit anschließender Impfung möglich – ein Genesenenimpfzertifikat eben.
„Das Genesenenzertifikat erhalten Sie bereits in Arztpraxen und Apotheken“, informiert das BMG auf einer FAQ-Seite zum Thema „Digitaler Impfnachweis“. Diese Information ist jedoch nicht korrekt. Apotheken können lediglich für Genesene mit Einmalimpfung ein Zertifikat ausstellen. Personen, die die Infektion durchgemacht haben und bislang keine Impfung erhalten haben gehen – zumindest in der Apotheke – leer aus. Das DAV-Portal bietet für diesen Fall keine Eingabemaske.
An anderer Stelle im FAQ informiert das BMG korrekt. Unter der Frage „Wo können Genesene ein Impfzertifikat erhalten?“ lautet die Antwort: „Sowohl Genesenenzertifikate als auch Genesenenimpfzertifikate können zurzeit in Arztpraxen bereits ausgestellt werden, die das Webportal von IBM nutzen. […] Genesenenimpfzertifikate sind zudem in der Apotheke erhältlich. Genesenenimpfzertifikate bescheinigen eine Impfung. Genesene erhalten dabei abweichend nur eine Impfdosis. Dieses Impfschema (1 von 1 Impfungen) wird im Zertifikat vermerkt.“
Apotheken können nach § 22 Abs. 6 IfSG eine durchgemachte Corona-Infektion mittels Genesenenzertifikat bestätigen. „Die Erstellung der Coivd-19-Genesenenzertifikate ist derzeit technisch nicht möglich“, informiert die Abda im aktuellen Leitfaden zur Erstellung der Zertifikate. Anfang Juli kam die ernüchternde Information: „Das DAV-Verbändeportal wird diese Funktion voraussichtlich nicht ermöglichen. Ob und wie Apotheken solche Zertifikate ausstellen können, ist noch nicht absehbar.“ Das Robert Koch-Institut müsse zudem spezielle technische Herausforderungen schaffen, um die Erstellung zu ermöglichen. Seitdem ist nichts passiert.
Zwar muss die Apotheke die jeweiligen Kund:innen vertrösten, doch leer ausgehen müssen diese nicht – Ärzt:innen können bereits nachträglich Zertifikate für Covid-19-Genesene ausstellen. Die Ausstellung erfolgt in der Praxis entweder über die Webanwendung des RKI oder das verwendete Praxisverwaltungssystem.