Ein Genesenenzertifikat auf Grundlage eines Antigen-Schnelltests wird es laut Bundesgesundheitsministerium nicht geben – zumindest nicht in Deutschland. Denn der EU-Vorgabe stehen nationale Regelungen entgegen.
Eine neue EU-Vorgabe sieht vor, dass ein Genesenenzertifikat auch auf Grundlage eines positiven Antigen-Schnelltests ausgestellt werden kann. Die teilweise schlechte Verfügbarkeit von PCR-Tests und Laborkapazitäten sollen hierdurch kompensiert werden. Doch für Deutschland gelte diese Regelung nicht, teilt das BMG mit. Apotheker:innen werden demnach keine Genesenenzertifikate für Personen mit positivem Schnelltest ausstellen.
„Die Regelung gilt für Länder, in denen die PCR-Tests knapp werden“, teilt eine Sprecherin des BMG mit. „Auf Deutschland trifft das nicht zu. Natürlich begrüßen wir diese Regelung auf EU-Ebene, doch in Deutschland wird sie nicht greifen. Hier stehen ausreichend PCR-Tests zur Verfügung.“ Ein Update im DAV-Portal muss demnach nicht erfolgen. Apotheken werden, wie gewohnt, auf Grundlage eines PCR-Tests Genesenenzertifikate ausstellen. Welche Mitgliedsstaaten von der neuen Regelung Gebrauch machen würden, sei aktuell noch nicht bekannt. Wichtig: Für die Einreise nach Deutschland kann es zukünftig dazu kommen, dass Genesenenzertifikate auf Grundlage eines Schnelltests vorgelegt werden. Für 2G-Aktivitäten in Deutschland reicht dieses Zertifikat dann mitunter nicht aus, da national strengere Regelungen gelten.
Die akkreditierten Labore in der Medizin (ALM) teilen mit, dass die Anzahl angeforderter PCR-Tests in dieser Woche stark rückläufig ist. Zwar sei die Positivrate weiterhin hoch, die Gesamtanzahl an Tests sinke jedoch, sodass mehr Laborkapazitäten frei sind. „In der vergangenen Woche sank die Anzahl der Sars-CoV-2-PCR-Tests um 13 Prozent auf insgesamt 2.048.365. In der Vorwoche waren es noch 2.366.691 PCR-Untersuchungen. Die bundesweit ermittelte Positivrate stieg erneut, von 44,5 auf 46,4 Prozent“, heißt es hierzu im wöchentlichen Bericht.
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