Das apothekeninterne „Pick up“-Modell der Montanus Apotheke wird derzeit noch gerichtlich überprüft. Dennoch hat die BKK Goetze & Partner mit den Betreibern einen Versorgungsvertrag abgeschlossen. Demnach dürfen die derzeit sechs Montanus Apotheken aus den Niederlanden bezogene Arzneimittel zulasten der Kasse abrechnen und sogar Rabatte auf verschreibungspflichtige Arzneimittel gewähren.
„Der Versorgungsvertrag ist ein Vertrauensbeweis unserem Modell gegenüber und gibt uns Rückenwind“, sagte Montanus-Betreiber Dr. Andreas Winterfeld gegenüber APOTHEKE ADHOC. Die BKK Goetze sei im bergischen Land traditionell stark vertreten und damit ein wichtiger Partner für die Montanus Apotheken.
Andreas Winterfeld hatte mit seinem Bruder Thomas im April vergangenen Jahres in ihren deutschen Filialen Rezeptsammelstellen eingerichtet - als Reaktion auf das dm-Urteil. Die Belieferung erfolgt aus einer niederländischen Apotheke, die die Winterfelds in Dinxperlo, einem Ort nahe der deutschen Grenze, gegründet haben.
Gegen das Modell hatte die Wettbewerbszentrale geklagt. In erster Instanz wurde der Montanus Apotheke im Oktober vom Landgericht Köln verboten, für die Gewährung von Rabatten auf Rx-Arzneimittel zu werben. Die Winterfelds haben gegen die Entscheidung Berufung eingelegt. Mittlerweile hat die Wettbewerbszentrale auch die niederländische Apotheke verklagt, diesmal direkt wegen der Gewährung der Rabatte.
Doch Firmeninhaber Winterfeld sieht dem Ausgang der angestrebten höchstrichterlichen Klärung gelassen entgegen: „Wenn uns das Modell verboten werden sollte, trifft es alle anderen auch. Damit wären wir glücklich, denn DocMorris müsste sich dann ebenfalls daran halten. Es würden endlich die gleichen Regeln für alle gelten.“
Die BKK Goetze sieht sich von den laufenden Verfahren nicht betroffen: „Das berührt uns erstmal nicht“, sagte ein Sprecher gegenüber APOTHEKE ADHOC. Die Winterfelds seien mit ihrem Modell an die Kasse herangetreten. „Das Konzept war für uns schlüssig“, sagte der Sprecher. Den rund 20.000 Versicherten könnte durch die Kooperation die Hälfte der Zuzahlung erlassen werden, in einigen Fällen sogar die ganze. Bis zu einer juristischen Klärung sei dieses Rabattangebot rechtlich möglich, sagte der Sprecher.
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