Antibiotika und Fiebersäfte

Bis Jahresende: Kassen streichen Festbeträge

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Berlin -

Angesichts der anhaltenden Lieferengpässe hat der GKV-Spitzenverband beschlossen, die Festbeträge bei bestimmten Präparaten weiter auszusetzen. Noch bis zum Jahresende sind die Preise für Antibiotika und Fiebersäfte damit freigegeben.

Betroffen vom gestrigen Beschluss des GKV-Spitzenverbands sind folgende Arzneimittel:

  • Amoxicillin: Pulver zur Herstellung einer Suspension zum Einnehmen
  • Cefalosporine: Pulver und Granulat zur Herstellung einer Suspension zum Einnehmen
  • Makrolide: Pulver und Granulat zur Herstellung einer Suspension zum Einnehmen
  • Phenoxymethylpenicillin: Pulver und Granulat zur Herstellung einer Suspension zum Einnehmen
  • Sulfamethoxazol und Trimethoprim: Suspension zum Einnehmen
  • Ibuprofen: Sirup, Suspension zum Einnehmen
  • Paracetamol: Sirup, Lösung zum Einnehmen sowie Suppositorien

Die Festbeträge waren bereits bis Ende April ausgesetzt gewesen; einen nahtlosen Übergang gibt es allerdings nicht. Die neue Regelung gilt vom 15. Juni bis 31. Dezember.

Aufzahlungen seit 1. Mai

Mehrere Firmen hatten die Preise nach dem Aussetzen um bis zu 76 Prozent angehoben – und senkten diese auch zum 1. Mai nicht wieder ab. Die Festbetragsdifferenzen müssen seitdem die Eltern tragen.

Noch vor kurzem hatte die Kassen negiert, dass es nach dem Auslaufen der Aussetzung ein Problem geben könnte: „Nach derzeitigem Stand ist abzusehen, dass weiterhin viele der von der Festbetragsaussetzung betroffenen Arzneimittel ohne Aufzahlungen vertrieben werden, da selbst unter den Bedingungen der Aussetzung fast die Hälfte der betroffenen Arzneimittel mit Preisen vertrieben werden, die genau auf dem Festbetrag liegen oder noch darunter“, so ein Sprecher des GKV-Spitzenverbands Ende April. „Versicherten beziehungsweise betroffenen Eltern ist zu empfehlen, sich zunächst mit der verordnenden Ärztin oder dem verordnenden Arzt über aufzahlungsfreie Versorgungalternativen zu besprechen. Sofern keine Versorgung zum Festbetrag möglich ist, können dann die Krankenkassen über eine mögliche Kostenübernahme entscheiden.“

Aufzahlung wird übernommen

Auch der Ersatzkassenverband vdek sah die Aussetzung der Festbeträge als befristete Maßnahme. „Mit dem Einsetzen der Gültigkeit der Festbeträge ab Mai 2023 treten die Regelungen des SGB V bezüglich der Mehrkosten über dem Festbetrag wieder in Kraft“, so ein Sprecher. Für viele Wirkstoffe bestehe aber ein Rabattvertrag mit den Ersatzkassen. „Die Ersatzkassen haben in ihren Verträgen mit den pharmazeutischen Herstellern auch zu den Produkten, für die der Festbetrag ausgesetzt wurde, geregelt, dass unabhängig vom Listenpreis neben der gesetzlichen Zuzahlung keine Aufzahlung durch die Versicherten geleistet werden muss.“ Insofern seien für die Versicherten der Ersatzkassen „überwiegend keine Aufgeldzahlungen“ ab Mai zu erwarten. „Sollte wieder ein Versorgungsengpass entstehen, gelten weiterhin die zwischen den Ersatzkassen und dem DAV am 27. Januar verabredeten Regeln zur Versorgung der Versicherten, die unter anderem Aufzahlungsübernahme vorsehen.“

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