Ab August werden Apotheken dazu verpflichtet sein, auch Biosimilars untereinander auszutauschen. Noch fehlen hierfür konkrete Regelungen. Im laufenden Stellungnahmeverfahren zur Änderung der Arzneimittel-Richtlinie (AM-RL) regt sich Widerstand seitens der Pharmaindustrie, der Ärzte- und Apothekerschaft. Die Barmer findet dagegen, dass die Austauschpflicht wie geplant kommen muss.
Aktuell können nur bestimmte Präparate untereinander ausgetauscht werden. Laut Barmer gibt es derzeit 15 biosimilarfähige Wirkstoffe, die gemäß einer Analyse des Instituts für Gesundheitssystemforschung (bifg) im vergangenen Jahr über alle Kassen hinweg Kosten von 3,8 Milliarden Euro verursacht haben. Die alleinige Angabe des gleichen Wirkstoffes reicht nicht aus. Aufgrund unterschiedlicher Herstellungstechniken sind die Präparate nie identisch, sondern nur ähnlich (Bioidentika vs. Biosimilar).
Laut Barmer würden sich durch den geplanten Austausch von Biosimilars für Versicherte viele Vorteile ergeben. Die Krankenkasse fordert eine Stärkung des Wettbewerbes für Wirkstoffe wie Bevacizumab, Trastuzumab und Filgrastim. Gefahren für die Behandelten sieht die Barmer nicht – Biosimilar seien genauso sicher und wirksam wie das Originalarzneimittel.
Für die Barmer stellt der Austausch kein Risiko für die Compliance dar, sondern eher eine Möglichkeit des Wettbewerbs im Sinne der Versicherten. „Biosimilars sind für die Patientinnen und Patienten genauso sicher und wirksam wie das Originalarzneimittel. Daher ist es richtig, die Apotheken in eine wirtschaftliche Versorgung einzubeziehen“, so Vorstandschef Professor Dr. Christoph Straub. Immerhin könnten die Krankenkassen durch den verstärkten Wettbewerb jährlich bis zu 1,2 Milliarden Euro einsparen. „Verbindliche Regeln zum Austausch der Biosimilars werden dazu beitragen, den Wettbewerb im Sinne der Versicherten zu intensivieren. Dies eröffnet auch Chancen für pharmazeutische Unternehmen, sich neu im Markt zu etablieren und fördert eine wirtschaftliche und sichere Versorgung“, so Straub.
Apotheker- und Ärzteschaft stehen den geplanten Austauschregeln bislang eher kritisch gegenüber. Zu viele Fragen seien bislang ungeklärt. Zudem habe der Austausch Auswirkungen auf die Compliance. Sich stets ändernde Präparate mit abweichenden Hilfsmitteln (beispielsweise zur Applikation) könnten Fehldosierungen provozieren und einige Patient:innen verunsichern. Die Arztpraxen haben mitunter keinen Überblick darüber, welches Präparat in der Apotheke abgegeben wird. Handelt es sich um ein für den Patienten neues Präparat, so muss die Apotheke eine verstärkte Beratungsleistung übernehmen. Hierfür wünscht sich die Apothekerschaft eine gesonderte Vergütung.
Der Biosimilar-Anteil in den einzelnen Bundesländern sei sehr unterschiedlich. Durch die vereinheitlichen Abgaberegeln erhofft sich die Barmer eine Steigerung der Quote. „Die unterschiedlich hohen Biosimilar-Quoten zeigen, dass der geplante Austausch von Originalpräparaten und Biosimilars in Apotheken regionales Potenzial hat. Rein medizinisch sind so große Spannbreiten bei den Biosimilar-Quoten nicht erklärbar. Die geplanten Austauschregeln werden dazu beitragen, die bestehenden regionalen Unterschiede erheblich zu verringern“, erläutert Straub.
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