Patientendaten

Bild: Apotheker bespitzeln Patienten

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Die Bild-Zeitung erhebt ebenso schwere wie offenbar falsche Vorwürfe gegen Sachsens Apotheker: „Apotheken spionierten Patienten aus“, lautet die Schlagzeile der heutigen Regionalausgaben. Pharmazeuten hätten ihre Patienten „bespitzelt“ und Käufer bestimmter Medikamente an das Landeskriminalamt (LKA) gemeldet, so die Zeitung weiter.

Der Vorwurf bezieht sich auf eine Ermittlungsaktion des Landeskriminalamts (LKA) im Kampf gegen die illegale Herstellung von Suchtdrogen: Im April 2009 hatte die sächsische Landesapothekerkammer ihre Mitglieder aufgefordert, Anfragen und Bestellungen nicht therapiegerechter Mengen von Pseudoephedrin-haltigen Produkten an das LKA zu melden. Die Allergie- und Erkältungsmedikamente werden zur Herstellung der Droge Crystal benutzt.

„Der Anstoß zur Kooperation mit den Apotheken kam vom Bundeskriminalamt“, zitiert die Bild eine LKA-Sprecherin. Rund 70 Hinweise zu entsprechenden Käufen seien seitdem von Apothekern eingegangen, bestätigte das LKA mittlerweile. Aufgrund der Meldungen der Pharmazeuten seien aber keine Ermittlungsverfahren eingeleitet worden; vielmehr habe es zwischen Januar und November 46 Ermittlungsverfahren gegeben, „welche die Herstellung von Amphetamin/Methamphetamin und deren Derivaten in Pulver- oder flüssiger Form zum Ermittlungsgegenstand haben“.

Ein Apotheker hatte die Kammer jedoch beim Sächsischen Datenschutzbeauftragten angezeigt, da er offenbar befürchtete, patientenbezogene Daten könnten übermittelt werden. Dies hatte die Kammer in ihrem Schreiben zwar gar nicht verlangt, sie stellte aber nach der Intervention des Datenschutzbeauftragten ihre Aufforderung noch einmal richtig: Lediglich Zeitpunkt und Menge sollten übermittelt werden. Für den Datenschutzbeauftragten sei das Problem damit aus der Welt, sagte ein Sprecher gegenüber APOTHEKE ADHOC.

Nicht so für die Bild-Zeitung: Die Diskretion sei verletzt worden; wer mehr als zwei Packungen kaufe, sei schon verdächtig. Ob überhaupt personenbezogene Daten gemeldet wurden, wird nicht erwähnt. Stattdessen liefert die Bild eine Erklärung, wie die Apotheken an die Daten gekommen sein könnten - immerhin keine einfache Aufgabe bei der Selbstmedikation: „Den Namen der Kunden konnten die Apotheker leicht herausfinden, weil die Mittel meist erst für den Kunden bestellt werden mussten.“

Das zugrunde liegende Problem des kleinen Grenzverkehrs erwähnt die Zeitung nicht: Seit einem Jahr gelten in Tschechien besondere Bestimmungen für die Abgabe pseudoephedrinhaltiger Arzneimittel. Seitdem bevorraten sich viele Tschechen in Bayern und Sachsen. Die Produkte werden nach Angaben der Arzneimittelkommission Deutscher Apotheker (AMK) sowohl in örtlichen Apotheken als auch über Versandapotheken in Stückzahlen von zum Teil mehreren hundert Packungen pro Kauf bezogen.

Bereits im vergangenen Jahr wurden die Apotheken gebeten, bei auffälligen Anfragen oder verdächtigen Bestellungen umgehend die für sie zuständige Polizeidienststelle zu kontaktieren. Die Arzneimittel sollten nicht abgegeben werden, es sei denn, die Rücksprache mit den zuständigen Polizeidienststellen ergäbe eine anders lautende Vorgehensweise. Für Bayern und Sachsen wurden zwischen den Landesapothekerkammern und den Landeskriminalämtern gesonderte Meldewege und Vorgehensweisen abgesprochen.

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