T-Rezepte

BIG Direkt retaxiert 35.000 Euro Alexander Müller, 28.10.2011 10:43 Uhr

Berlin - 

Weil der Arzt auf fünf Rezepten ein Kreuz handschriftlich hinzugefügt hat, drohen einem Apotheker aus Baden-Württemberg Retaxationen in Höhe von 35.000 Euro. Denn die Krankenkasse „BIG direkt gesund“ hat alle Rezepte über das Krebsmedikament Revlimid (Lenalidomid) auf Null retaxiert. Die Rezeptprüfung übernimmt die Firma Protaxplus, die derzeit auch für die Novitas BKK zahlreiche Rezepte über Betäubungsmittel (BTM) beanstandet. Bei der BIG handelt es sich aber nach Angaben der zuständigen Beratungsapothekerin Natalie Kohzer um einen Einzelfall.

Seit Februar 2009 gibt es für Verordnungen über Thalidomid und Lenalidomid gesonderte Rezepte mit besonderen Sicherheitsmerkmalen. Die T-Rezepte sind nur sieben Tage gültig, außerdem muss der Arzt vermerken, dass der Patient über die Risiken der fruchtschädigenden Wirkstoffe informiert wurde. Zu den Pflichtangaben zählt auch, ob die Anwendung off-label erfolgt. Im konkreten Fall hatte der Arzt die fünf Rezepte maschinell bedruckt, die Hinweise aber mit Kugelschreiber angekreuzt.

Aus Sicht der Kasse sind die Rezepte damit ungültig: „Der Arzt hätte die handschriftliche Änderung mit seiner Unterschrift versehen müssen. Alternativ hätte der Apotheker telefonisch Rücksprache mit dem Arzt halten und dies auf dem Rezept vermerken müssen. Beides ist nicht geschehen“, sagte Kohzer gegenüber APOTHEKE ADHOC. Dass die Kreuzchen nachträglich hinzugefügt wurden, sei in diesem Fall zwar nicht wahrscheinlich, die korrekte Markierung sei aber Voraussetzung für die Erstattung. „Dafür gibt es schließlich Verträge“, so Kohzer. In Notfällen könne der Apotheker die Unstimmigkeiten auch im Nachhinein klären. „Das muss er im Einzelfall abwägen“, so Kohzer.

Allerdings gibt es unterschiedliche Auffassungen darüber, ob der Apotheker überhaupt gegen die Vorschriften verstoßen hat. Denn nach dem Arzneimittelliefervertrag müssen nur nachträgliche Änderungen mit der Unterschrift des Arztes gekennzeichnet werden. Der Apotheker hat den Landesapothekerverband eingeschaltet und wird Widerspruch einlegen.

Wenn der Apotheker nachweisen kann, dass er Rücksprache mit dem Arzt gehalten hat, will die Kasse auf ihre Forderungen verzichten. „Aber der Widerspruch muss schon glaubhaft sein“, sagt Kohzer. Die Apothekerin sitzt bei Protaxplus mit im Fachausschuss und bespricht mit den Rezeptprüfern die möglichen Absetzungen. Von dem konkreten Fall habe sie zwar erst im Nachhinein erfahren, das Vorgehen von Protaxplus findet sie aber in Ordnung.