BIG direkt nimmt T-Rezepte ins Visier APOTHEKE ADHOC, 07.12.2011 09:30 Uhr
Die Krankenkasse „BIG direkt gesund“ hat ihre Nullretaxation von drei Rezepten über das Krebsmedikament Revlimid (Lenalidomid) gegenüber einem Apotheker aus Baden-Württemberg zurückgenommen – aus Kulanz. Vom Tisch ist das Thema damit nicht: Ab Januar könnte die Kasse ihren Dienstleister Protaxplus anweisen, T-Rezepte systematisch auf Formfehler zu überprüfen. Die Apothekerverbände wurden bereits über die Rechtsauffassung der BIG informiert.
Laut BIG geht es nicht um die Frage, ob das Kreuz maschinell oder handschriftlich aufgebracht wurde – sondern darum, dass „eindeutig und zweifelsfrei erkennbar“ sein muss, dass der Arzt die Kreuze auf dem Rezept gesetzt hat: „Ein in Maschinenschrift geschriebenes Kassenrezept, welches handschriftlich, per Kugelschreiber, ergänzt beziehungsweise geändert wurde, kann nicht mehr zweifelsfrei dem Arzt als Urheber zugeordnet werden.“
„Nach unseren eindeutigen Recherchen muss für eine regelgerechte Belieferung zwingend aus der Verordnung erkennbar sein, dass der Arzt die notwendigen 'Kreuze' gesetzt hat“, argumentiert BIG-Chef Frank Neumann. Aus diesem Grund werde man handgekreuzte Rezepte, bei denen nicht erkennbar ist, dass der Arzt diese ausgefüllt hat, „sanktionieren“.
Umso erstaunlicher sind die Erwartungen der Kasse an die Apotheker: Man sehe keine Veranlassung, dass weiter auf die BIG in den Patientenhandzetteln hingewiesen werde, schrieb Neumann unlängst an den Landesapothekerverband Baden-Württemberg. Auch die Presseinformation mit dem Titel „Krankenkasse lässt Patienten im Regen stehen“ solle unverzüglich von der Homepage des Verbands verschwinden.