Banken müssen unzulässige Kreditbearbeitungsgebühren rückwirkend an ihre Kunden zurückzahlen. Apotheker können mit guten Aussichten Gebühren für ihre Privatdarlehen einfordern, bei Unternehmerkrediten besteht Experten zufolge ebenfalls Hoffnung. Rückzahlungen drohen auch der Deutschen Apotheker- und Ärztebank (Apobank), die jahrelang ebenfalls Gebühren für Darlehensverträge erhoben hat. Die Bank hält sich bei dem Thema noch sehr bedeckt.
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat in der vergangenen Woche entschieden, dass Bankkunden auch zu Unrecht kassierte „formularmäßige Gebühren“ älterer Kreditverträge zurückfordern dürfen. Wer noch bis Jahresende Ansprüche stellt, kann mit seinen Forderungen bis in das Jahr 2004 zurück. Hintergrund der vom BGH großzügig ausgelegten Verjährungsfristen ist die zuvor unklare Rechtslage.
Die Apobank hat einer Sprecherin zufolge zwischen 2006 und 2012 solche Gebühren erhoben. Diese seien im Rahmen der Vertragsverhandlungen immer „sehr transparent“ gewesen und in den Jahreszins mit eingeflossen, so die Sprecherin. In welchem Umfang dies geschehen ist und welches Risiko damit insgesamt für die Genossenschaft besteht, dazu äußert man sich in Düsseldorf derzeit nicht.
Insgesamt hat die Apobank zwischen 2006 und 2012 Kredite in Höhe von knapp 35 Milliarden Euro neu vergeben. Vor 2007 lagen die Bearbeitungsgebühren dem Vernehmen nach zwischen 0 und 2 Prozent des Gesamtvolumens, ab 2007 typischerweise bei 1 Prozent. Im schlimmsten Fall schweben Rückforderungen in der Größenordnung eines dreistelligen Millionenbetrags über der Apobank.
Wie Deutschlands größte Genossenschaftsbank auf etwaige Rückforderungen der Kunden reagieren wird, hängt der Sprecherin zufolge vom Einzelfall ab. „Wir wünschen uns, dass sich unsere Kunden bei uns melden, damit wir das bilateral besprechen können.“ Bis die Urteilsgründe des BGH vorliegen, will sich die Apobank nicht festlegen. „Wir prüfen im Einzelfall, inwieweit das Urteil anzuwenden ist“, so die Sprecherin.
Spannend für Apotheker ist vor allem die Frage, ob auch ihre Unternehmerkredite betroffen sind. Der BGH hatte in zwei Verfahren nur zu Verbraucherkrediten entschieden. Die Rechtsanwälte Guido Lenné und Dr. Bernhard Bellinger gehen aber unabhängig voneinander davon aus, dass die vom BGH als unzulässig erklärten Standardgebühren in allen Kreditverträgen unwirksam sind – und damit zurückgefordert werden können.
Juristisch gibt es demnach nur bei der Beweislast einen Unterschied: Unternehmer müssen selbst belegen können, dass die Gebühr nicht individuell vereinbart wurde – in diesem Fall wäre sie legal. Bei Verbraucherkrediten muss die Bank den Beweis erbringen.
Offiziell will sich die Apobank vor Veröffentlichung der Urteilsgründe nicht äußern, wie sie mit Unternehmerkrediten umgeht. Gegenüber einer Apothekerin soll der Sachbearbeiter aber bereits erklärt haben, dass in diesem Fall kein Anspruch bestehe.
Je nachdem, was finanziert wurde, geht es auch im Einzelfall um beträchtliche Summen: Ein Apotheker hatte seit 2007 für mehrere Kredite bei der Apobank insgesamt fast 50.000 Euro allein an Gebühren gezahlt. Er will notfalls auf Rückzahlung klagen.
Damit muss er sich allerdings beeilen. Entscheidend für Bankkunden ist nach dem BGH-Urteil, die Verjährung schnell zu unterbrechen. Die Karlsruher Richter haben den Beginn der dreijährigen kenntnisabhängigen Verjährung auf den Zeitpunkt Ende 2011 festgesetzt. Ab 2015 können nur noch Kreditgebühren angegriffen werden, die ab 2012 gezahlt wurden.
Bis zum Jahresende können dagegen noch ältere Ansprüche geltend gemacht werden. Dabei greift dann die absolute Verjährung von zehn Jahren. Da diese taggenau läuft, sind aktuell alle Gebühren bis November 2004 bereits verjährt.
Eine Forderung gegenüber der Bank allein reicht nicht aus, um die Verjährung zu unterbrechen. Eine Anfrage lohnt sich aber trotzdem, bevor der Anwalt eingeschaltet wird. Zahlt die Bank widerstandslos zurück, bleibt der Kunde ansonsten auf den Gerichtskosten sitzen.
Wie die Apobank auf etwaige Rückforderungen reagieren wird, müssen die Kunden selbst in Erfahrung bringen. Aus Düsseldorf hieß es, alle Banken hätten eine Verantwortung für ihre Kunden, als Genossenschaftsbank sei man den Eignern aber im besonderen Maße verpflichtet. Seit Ende 2012 hat die Apobank der Sprecherin zufolge keine standardmäßigen Kreditgebühren mehr erhoben.
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