Monatsbedarf im Umlauf

BfArM zu Fiebersäften: Apotheken sollen nicht hamstern

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Berlin -

Die Lieferschwierigkeiten bei Fieberarzneimitteln für Kinder sind regional unterschiedlich stark ausgeprägt. Das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) appelliert an Apotheken, sich maximal mit einem Wochenbedarf zu bevorraten.

Das BfArM berichtete in einer Sondersitzung des Beirats über Lieferengpasssituationen, „die zurzeit als kritisch einzustufen sind“, sowie über Maßnahmen zur Abmilderung der Engpässe bei ibuprofen- und paracetamolhaltigen Säften und folinsäurehaltigen Arzneimitteln zur parenteralen Anwendung.

Aus Daten, die dem BfArM vorliegen und zur Transparenz veröffentlicht werden sollen, sei ersichtlich, „dass dem Markt rechnerisch für alle Produkte etwa ein durchschnittlicher Monatsbedarf zur Verfügung steht“. In den letzten Monaten hätten die in den Markt abgegebenen Produktionsmengen die Mengen von 2019 – vor der Pandemie – um etwa 18 Prozent überstiegen.

Trotzdem sei aufgrund der steigenden Erkrankungszahlen festzustellen, „dass die bestehende Nachfrage nicht flächendeckend durch die verfügbaren Bestände gedeckt werden kann“, so das BfArM. Neben der gestiegenen Nachfrage bestehe aber auch die Möglichkeit einer Verteilproblematik, „die mindestens regionale Unterversorgung verstärkt“.

Kontingentierung abgelehnt

Der Vorschlag einer Kontingentierung wurde vom Beirat vorerst abgelehnt. Stattdessen appelliere man insbesondere an Apotheken und Großhändler, „eine Bevorratung, die über das Maß eines wöchentlichen Bedarfs hinausgeht, zu unterlassen“. Der Aufbau darüber hinaus gehender Lagerbestände sei aktuell nicht realisierbar und werde zu einer Unterversorgung an anderer Stelle führen.

Außerdem soll bei der Abgabe ibuprofen- und paracetamolhaltiger Zubereitungen geprüft werden, ob die Abgabe einer festen Darreichungsform möglich ist. Bei teilbaren Tabletten sei bei Paracetamol die Einnahme für Kinder ab vier Jahren, bei Ibuprofen für Kinder ab sechs Jahren möglich. Säfte an Kinder ab neun Jahren sollen lediglich abgegeben werden, wenn ein Rezept vorliegt und feste Darreichungsformen nicht eingenommen werden können.

Eine Defektur- und Rezepturherstellung werde weiterhin befürwortet. „Dies ist gestützt durch die dringende Empfehlung des GKV Spitzenverbands an seine Mitglieder, die mit dieser Maßnahme entstehenden höheren Kosten zu erstatten.“

Kontingente für Folat-Ampullen

Beschlossen wurde allerdings die Kontingentierung von folinsäurehaltigen Arzneimitteln zur parenteralen Anwendung, das betrifft:

  • Folarell
  • Folsäure Hevert
  • Folsäure Injektopas

Die Belieferung mit diesen Präparaten wird auf den Bedarf einer Woche beschränkt. Klinikapotheken sind dazu angehalten, große Packungen zu bestellen, damit die kleinen Gebinde für die ambulante Versorgung verfügbar bleiben. Die Kontingentierung gilt vorerst bis Ende Februar.

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