Empfängnisverhütung

BfArM will „Pille danach“ ohne Rezept

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Das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) macht sich weiterhin für eine Entlassung der „Pille danach“ aus der Verschreibungspflicht stark. Der zuständige Abteilungsleiter, Dr. Ulrich Hagemann, sagte dem Radiosender „MDR Info“, dass unter Sachverständigen bereits seit Jahren Einverständnis darüber bestehe, das Medikament auch ohne ärztliche Beratung und Verordnung abzugeben.


Bereits 2003 hatte es einen Antrag zur Entlassung aus der Verschreibungspflicht gegeben; Antragsteller war laut BfArM unter anderem Pro Familia. Das BfArM sowie der zuständige Sachverständigenausschuss befürworteten damals die Freigabe; bis heute hat das Bundesgesundheitsministerium keine entsprechende Änderungsverordnung erlassen.


Die zu erwartenden Nebenwirkungen, etwa Magen-Darm-Beschwerden, seien vertretbar, so Hagemann gegenüber dem MDR. Sie gingen rasch zurück und seien auch nicht lebensbedrohlich. „Es gibt keine medizinischen Sicherheitsbedenken, die dagegen sprechen, die 'Pille danach' aus der Verschreibungspflicht zu entlassen“, so Hagemann.


Argumente, nach denen sich durch die Möglichkeit der postkoitalen Verhütung das Sexualverhalten von Frauen verändere, seien durch Untersuchungen der Weltgesundheitsorganisation widerlegt. Ethischen oder moralischen Bedenken hält Hagemann entgegen, dass es sich nicht um eine Abtreibung handele: „Wir müssen bedenken, dass in der Wirkungsweise und bei der Anwendungsbedingung, also 24 bis maximal 48 Stunden nach dem ungeschützten Geschlechtsverkehr, noch gar keine Schwangerschaft eingetreten ist.“

 

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