Retaxationen

BfArM: Rezeptfehler im Promillebereich

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Berlin -

Bundesweit schlagen sich Apotheker mit der Firma Protaxplus herum, die im Auftrag mehrerer Betriebskrankenkassen (BKK) Rezepte retaxiert. Die Strenge, mit der die Rezeptprüfer Formfehler ahnden, hat mittlerweile sogar die Politik auf den Plan gerufen. Auch das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfARM) hat eine andere Wahrnehmung von den Dingen als Protaxplus.

 

Rund 35.000 Euro hat die Essener Retaxfirma im Auftrag der Krankenkasse „BIG direkt gesund“* einem Apotheker aus Baden-Württemberg von der Rechnung gestrichen. Es geht um fünf T-Rezepte über Revlimid (Lenalidomid). Wie bei dem Wirkstoff Thalidomid muss der Arzt seit 2009 auf den speziellen Verordnungen angeben, dass der Patient über die Risiken der Wirkstoffe aufgeklärt wurde. Die drei Kreuze waren auf den beanstandeten Rezepten handschriftlich gesetzt, aus Sicht der Kasse hätte der Arzt dies mit seiner Unterschrift abzeichnen müssen.

Beim BfArM sieht man das anders: „Die Arzneimittelverschreibungsverordnung enthält keine Bestimmung darüber, ob die betreffenden Kreuze handschriftlich oder maschinell zu setzen sind“, sagte ein Sprecher der Behörde gegenüber APOTHEKE ADHOC. Das BfArM erhält von jedem T-Rezept einen Durchschlag zur Auswertung. Die Analyse umfasst den Gesamtverbrauch der beiden Wirkstoffe sowie den In- oder Off-Label-Use. Bei der Kontrolle der Ankreuzfelder wird laut BfArM ausschließlich überprüft, ob die Kreuze gesetzt sind.

Werden bei der Kontrolle der Durchschläge Fehler beim Ausfüllen der Ankreuzfelder festgestellt, kontaktiert das BfArM umgehend die Apotheke oder den Arzt zur Klärung des Sachverhalts. Die Anzahl der Beanstandungen bewegt sich aber dem Sprecher zufolge „im Promille-Bereich“. Das Vorgehen der Kassen will das BfArM aber nicht kommentieren, zumal gerichtliche Verfahren zur Klärung der Retaxierungsfragen nicht ausgeschlossen seien.

 

 

*In einer früheren Version des Textes hieß es „im Auftrag der Novitas BKK". Korrekt ist „BIG direkt gesund". Wir bitten den Fehler zu entschuldigen.

 

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