Mit den ersten Sonderzulassungen von Corona-Schnelltests für Laien rechnet das zuständige Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) Anfang März. Von diesem Zeitraum gehe man aktuell auf der Basis der bislang vorliegenden Antragsunterlagen aus, sagte ein Sprecher.
Bislang seien insgesamt fast 30 Anträge auf eine Sonderzulassung entsprechender Tests gestellt worden. Alle Anträge würden mit höchster Priorität behandelt, um solche Schnelltests so schnell wie möglich verfügbar zu machen. „Damit die Tests von Laien sicher angewendet werden können und einen wirksamen Beitrag zur Pandemiebekämpfung leisten, muss Sorgfalt das oberste Prinzip in den Prüfverfahren sein“, betonte der Sprecher. Deshalb hänge die Prüfdauer in erster Linie von der Qualität und Vollständigkeit der eingereichten Daten ab, insbesondere mit Blick auf die unerlässlichen Informationen zur Gebrauchstauglichkeit.
Unabhängig von Sonderzulassungen, für die das Bundesinstitut zuständig ist, seien weitere Antigen-Tests zur Laienanwendung über die CE-Kennzeichnung durch Zertifizierungsstellen zu erwarten, erklärte der Sprecher. In diesen regulären Weg des Marktzugangs für BfArM nach eigenen Angaben nicht eingebunden.
Bundesfamilienministerin Franziska Giffey (SPD) hatte Vorbereitungen der Bundesländer für einen massiven Einsatz dieser Schnelltests in den Schulen gefordert. Sie sagte der Neuen Osnabrücker Zeitung (NOZ) vor wenigen Tagen, schon seit dem 2. Februar seien sie zur Anwendung auch durch nicht medizinisches Personal mit Schulungsvideo zugelassen. „Mein Appell an die Länder ist: Der breite Einsatz dieser Schnelltests muss jetzt vorbereitet werden, damit sie sofort genutzt werden können, wenn sie zugelassen und verfügbar sind“, betonte sie.
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