Jugendliche bedrohen Apothekerin mit Pistole

Bewaffneter Raubüberfall: Gericht verurteilt zwei 16-Jährige

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Berlin -

Das Bonner Amtsgericht hat am Montag zwei 16-jährige Apothekenräuber wegen schwerer räuberischer Erpressung verurteilt. Im Mai vergangenen Jahres waren sie in die Quellen-Apotheke in Alfter gestürmt und hatten Inhaberin Beate Therese Sowada mit einer Gasdruckpistole bedroht – alles für eine Beute von 475 Euro. Für Sowada ist das jetzige Urteil ein notwendiger Schlusstrich, ganz abhaken kann sie das Ereignis trotzdem noch nicht.

18.40 Uhr war es, kurz vor Feierabend: Zwei Männer stürmen in die Apotheke, einer mit Sturmmaske, der andere mit einem Dreieckstuch vor dem Gesicht, beide zusätzlich eine Kapuze über dem Kopf. „Geld her!“, brüllt der eine und zielt mit einer Pistole auf die Inhaberin. Die reagiert richtig, versucht nicht die Heldin zu spielen, sondern gibt ihm das Geld aus der Kasse, nicht einmal 500 Euro sind es. Die beiden flüchten, zunächst unerkannt.

Doch sie kommen nicht weit. Jemand hatte beobachtet, wie sie unweit der Apotheke in einen Hauseingang rannten. Im Garten hinter dem Haus kann sie die Polizei stellen. Und es stellt sich heraus: Die zwei vermeintlichen Männer sind 15-jährige Jugendliche.

„Ich bin entsetzte, dass junge Leute in so einem Alter zu so etwas in der Lage sind“, sagt Sowada. „Dass man sich so das Leben vermasseln kann, ist mir unerklärlich.“ Am Montag war sie zur Urteilsverkündung in Bonn, es war das erste Mal seit dem Überfall, dass sie die beiden zu Gesicht bekam. Und immerhin versuchten sie nicht, sich rauszureden, sondern waren beide geständig und zeigten sich reuig. Einer von ihnen muss wohl trotzdem hinter Gitter.

Denn das Gericht hat die Tatbeteiligung der beiden unterschiedlich bewertet. Der Haupttäter, der mit der Gasdruckpistole, soll für zwei Jahre hinter Gitter, sein Komplize kommt mit einer sechsmonatigen Maßnahme für soziales Lernen davon. Ein dritter Angeklagter – zur Tatzeit gerade einmal 14 Jahre alt – wurde hingegen freigesprochen, weil man ihm keinen Tatbeitrag nachweisen konnte.

Für den Haupttäter kommt noch erschwerend hinzu, dass er bereits im vergangenen Herbst eine Bewährungsstrafe erhalten hatte. Allerdings hatte er sich nicht bei seinem Bewährungshelfer gemeldet und auch die damals auferlegten Sozialstunden nicht abgeleistet. Entsprechend schlecht sieht die Prognose aus, die ihm die Richterin attestierte.

Bei seinem Komplizen stellt es sich etwas anders dar. Nach Ansicht des Gerichts wollte er die Tat gar nicht, sondern hat dem Gruppendruck nachgegeben. Das deckt sich mit Sowadas Beobachtungen: Er habe sich während des Überfalls sichtlich unwohl gefühlt. „Er stand nur hinten, ist von einem Bein auf das andere getippelt und wirkte sehr nervös“, erinnert sie sich. „Der hat gar nichts gesagt oder getan.“

Sowada kann nun nach über einem Jahr einen Schlussstrich unter das Ereignis ziehen. „Ich bin froh, dass der Haupttäter eine Strafe bekommt“, sagt sie. „Das Urteil war für mich ein Abschluss, auch wenn der Verteidiger in Revision gehen will. Da geht es aber nur noch um die Bemessung des Strafmaßes, an der Feststellung der Tat ändert sich nichts mehr.“

Ganz ausgestanden ist es trotzdem noch nicht, denn den Ballast der traumatischen Erfahrung schleppt sie natürlich weiter mit sich herum. „Ich glaube nicht, dass es jemanden gibt, dem das nichts ausmacht. Ich bin relativ gut durchgekommen, aber es gibt immer wieder Momente, in denen mir mulmig wird. Im Moment ist mir zum Beispiel das mit den Atemschutzmasken unangenehm. Gelegentlich kommen sogar Leute in die Apotheke, die sich das Gesicht mit einem Dreieckstuch verhüllt haben, dann muss ich manchmal schlucken.“

 

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