Der Fiskus will bei Betriebsprüfungen tief in die Kassenbücher der Apotheken blicken. In drei Verfahren vor dem BFH wird darüber gestritten, ob auch die Kassenauftragszeile offengelegt werden muss. Das Bundesfinanzministerium (BMF) schlägt sich auf die Seite der Finanzämter. Gegenwind kommt von Steuerberater Dr. Bernhard Bellinger: Er empfiehlt, nur aufzeichnungspflichtige Daten preiszugeben, also eben nicht jeden Einzelvorgang. Viele Apotheker sehen das anscheinend genauso.
Bei einer Umfrage von APOTHEKE ADHOC lehnten 89 Prozent der Teilnehmer die Offenlegung der Kassenauftragszeile ab. 50 Prozent begründeten ihren Widerstand mit datenschutzrechtlichen Bedenken; 39 Prozent gaben an, „schon aus Prinzip“ die Kassenzeile nicht zu liefern. 9 Prozent der Teilnehmer würden lieber nicht mit dem Prüfer streiten wollen und deshalb die Daten herausgeben. 2 Prozent hatten keine Meinung.
An der Umfrage nahmen am 3. und 4. Juli 352 Leserinnen und Leser von APOTHEKE ADHOC teil. Alle Umfragen anzeigen.
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