Auf seinem Recht bestehen gegenüber dem Fiskus oder auf eine gute Zusammenarbeit mit dem Betriebsprüfer setzen – diese Frage entzweit die Steuerberater der Apotheker. Dr. Bernhard Bellinger (Apo-Audit) streitet mit dem Finanzamt notfalls vor Gericht um die Herausgabe von Daten. Sein Kollege Christian Fuhrmann (Sanotax) wirft ihm deshalb vor, die Apotheker in den Augen des Fiskus kollektiv zu Steuerhinterziehern zu machen. Das will Bellinger nicht auf sich sitzen lassen.
Der Kollege aus Oberhausen offenbare allenfalls rudimentäre Kenntnisse der Verfassung, keilt Bellinger zurück: In einer Demokratie sei es selbstverständlich, dass sich Staatsbürger vor einem unabhängigen Gericht gegen Übergriffe der Finanzverwaltung zur Wehr setzen könnten. Wer sich auf seine Rechte berufe, dürfe dafür nicht bestraft werden, so Bellinger.
Der Rechtsanwalt und Steuerberater ärgert sich, dass er für seine harte Linie gegenüber der Finanzverwaltung immer wieder von Berufskollegen angegriffen werde: „Dabei fordern wir vom Fiskus nur die Selbstverständlichkeit ein, die Betriebsprüfungen im gesetzlichen Rahmen durchzuführen.“
Es gehe nicht an, dass sich die Verwaltung „die Speisekarte bei einer Betriebsprüfung selber schreiben kann“, so Bellinger. Zu dem Rechtsstreit vor dem hessischen Finanzgericht sei es schließlich nur gekommen, weil die Finanzverwaltung ihre Grenzen überschritten habe. „Irgendwie gehört es heute zum guten Ton, Apotheker zu beschimpfen, wenn sie sich auf ihre Rechte berufen. Das ist ein Phänomen, das ich nicht verstehe“, so Bellinger.
Dass der Kollege die Daten aus der Warenwirtschaft herausgibt, um Missstimmungen bei der Prüfung zu vermeiden, kann Bellinger nicht nachvollziehen: „Hätte Herr Fuhrmann Recht, dass die Existenz von Daten zum Datenzugriff berechtigten soll, müsste er auch eine Hausdurchsuchung ohne Durchsuchungsbeschluss akzeptieren. Das Haus wäre ja da.“
In der freiwilligen Herausgabe der Daten sieht Bellinger eine Gefahr: „Haben wirklich alle Steuerberater das technische Know-how, über digitale Datensätze Interpretationsfehler des Fiskus zu widerlegen? Kann das in einem Rechtsstaat überhaupt eine hinnehmbare Situation sein?“
Ihm gehe es nicht darum, schwarze Schafe schützen, sondern die Einhaltung der Staatsbürgerrechte durchzusetzen.
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