Betriebsausgaben

Kosten für Revision – Apothekerin protestiert

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Berlin -

Die Revision zählt sicher nicht zu den größten Freuden im Leben eines Apothekers. Die Kontrolle durch die Aufsichtsbehörde ist mit Aufwand verbunden, mit Aufregung – und teilweise mit erheblichen Kosten. Eine Apothekerin aus Nordrhein-Westfalen (NRW) wunderte sich über die Kostensteigerung zwischen ihren beiden jüngsten Prüfungen. Da derzeit das Apothekenhonorar – auch mit Blick auf die Kosten der Apotheker – neu berechnet wird, will sie die Politik auf den Fall aufmerksam machen.

Die Inspektion ihrer Apotheke sei ohne größere Zwischenfälle verlaufen, berichtet die Inhaberin. „Wir müssen Kleinigkeiten nachbessern, aber irgendetwas findet der Amtsapotheker schließlich immer.“ Überrascht war die Apothekerin, als sie die Rechnung des Gesundheitsamtes erhielt: Fast 700 Euro sollte sie für die Revision bezahlen. Bei der vorherigen Begehung vor anderthalb Jahren kassierte die Behörde nämlich „nur“ 500 Euro.

„Ich habe überhaupt nichts gegen die Kontrollen und bezahle auch die Gebühren anstandslos. Für mich ist das Ganze nur nicht nachvollziehbar, ich würde es gerne verstehen“, beklagt sie. Eine Kollegin in einem benachbarten Kreis habe für ihre Revision sogar weniger als 200 Euro bezahlt.

Tatsächlich hängt die Höhe der Gebühr vom Umfang der Prüfung ab. In der Verwaltungsgebührenordnung für das Land NRW gibt es eine Rahmengebühr für die Apothekenbesichtigung. Berechnet wird der tatsächliche Aufwand, und zwar minutengenau bei einem Stundensatz von etwa 70 Euro.

Die Nachbereitung wird dem zuständigen Amtsapotheker zufolge nicht mit berechnet, es sei denn der Aufwand ist wegen zahlreicher Verstöße besonders hoch. Da allerdings die Anfahrtszeit mit berechnet wird, haben weiter entfernte Apotheken einen kleinen Nachteil. Im Durchschnitt schätzt der Amtsapotheker die Kosten auf 500 bis 600 Euro pro Revision.

Die Apothekerin kann trotzdem nicht verstehen, warum die zweite Revision rund 30 Prozent teurer sein soll als die vorherige. Sie hat ihren Fall der Unternehmensberatung 2hm geschildert, die im Auftrag des Bundeswirtschaftsministeriums (BMWi) derzeit die Arzneimittelpreisverordnung (AMPreisV) durchleuchtet. Das Ergebnis dieses Forschungsprojekts soll gegebenenfalls in eine Neuordnung des Apothekenhonorars münden.

Die Apothekerin aus NRW wünscht sich, dass auch Kostensteigerung bei der Revision in das Gutachten einfließen – schließlich sei das Honorar der Apotheken in den vergangenen Jahren nicht ansatzweise so stark gestiegen. „Für selbstständige Apotheker müssen erst Gutachten erstellt werden, während Kostensteigerung im öffentlichen Bereich ungebremst erhoben werden können“, echauffiert sie sich.

Um den Betrag von knapp 700 Euro zahlen zu können, müsse sie mehr als zwei Wochenendnotdienste von 48 Stunden leisten oder fast 100 Packungen verschreibungspflichtiger Medikamente inklusive Beratung abgeben, rechnet sie vor. „Daher stellt sich mir die Frage, warum die Arbeit eines Amtsapothekers, der die gleiche akademische Ausbildung wie ich durchlaufen hat, einen offensichtlich höheren, monetären Stellenwert besitzt als meine zwangsangeordnete Notdienstverpflichtung, die ich zusätzlich zu meiner wöchentlichen Arbeitszeit erbringe“, schrieb sie an 2hm.

Sie stellt klar, dass Inspektionen und Regelüberwachungen auch aus ihrer Sicht wichtig seien, um weiterhin eine qualitativ hochwertige Arzneimittelversorgung gewährleisten zu können. Wichtig ist ihr auch zu betonen, dass die Inspektionen immer in einer sehr kollegialen, überaus korrekten und konstruktiven Gesprächsatmosphäre stattgefunden hätten. „Ich möchte durch diesen Brief lediglich auf die große Diskrepanz dieser Arbeitsbewertung und Wertschätzung meiner Arbeit hinweisen.“

Kein Apotheker erwarte eine 30-prozentige Honorarerhöhung innerhalb von nur 18 Monaten, es gehe lediglich um einen entsprechenden Inflationsausgleich und eine regelmäßige Honoraranpassung. „Auch Politiker und Beamte erhalten regelmäßig angepasste Diäten beziehungsweise Gehaltserhöhungen, ohne dass zuvor ein zweijähriges Gutachten und Befragungen erstellt werden müssen“, so die Apothekerin.

Ihre Mitarbeiter hätten einen Anspruch auf entsprechende Gehaltserhöhungen, die sie als Inhaberin auch regelmäßig gezahlt habe. Dies sei künftig aber nur möglich, wenn die Apotheker bei steigenden Kosten eine angemessene Honoraranpassung erhielten. Die SPD schlage in der Debatte um das Rx-Versandverbot gedeckelte Rx-Boni vor. Sie stelle sich die Frage, wie sie das bei steigenden Kosten bewerkstelligen solle, um den Mitarbeitern weiterhin einen sicheren, interessanten und adäquat bezahlten Arbeitsplatz in Deutschland bieten zu können.

2hm blieb eine Antwort nicht schuldig, auch wenn diese recht knapp ausfiel: „In Bezug auf die von Ihnen genannten Kosten, insbesondere auch die Kosten für die Prüfungen des Gesundheitsamtes oder auch Tarifsteigerungen der Löhne in Apotheken, handelt es sich um abzugsfähige Betriebskosten/Aufwendungen, die wir im Projekt vollständig berücksichtigen.“

Jetzt wartet die Apothekerin auf das Ergebnis der Prüfung. Die Kosten für ihre Revision hat sie natürlich schon bezahlt und hofft, dass sie bis zur nächsten Revision ein bisschen Zeit hat.

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