Ab 1. Januar müssen alle Tilidin/Naloxon-haltigen Produkte mit schneller Wirkstofffreisetzung in den Betäubungsmittel-Schrank (BtM). Die Übergangsfrist für das oft verschriebene Schmerzmittel endet Ende des Jahres. Laut Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) sollen die Apotheken die entsprechenden Präparate zum Stichtag umwidmen und den Bestand in die BtM-Kartei aufnehmen: „Dies könnte mit dem Vermerk 'Gesetzesänderung zum 01.01.2013' ohne Eingangsbeleg geschehen“, so ein BfArM-Sprecher. Eine Meldung an die Bundesopiumstelle sei nicht notwendig. Zudem müssen die Präparate dann im BtM-Schrank gelagert werden.
Für Apotheken, die am 31. Dezember noch ein normales Kassenrezept von einem Patienten erhalten, aber Tilidin erst bestellen müssen und daher erst im neuem Jahr abgegeben können, erfolgt die Abgabe wie bei einem Notfallrezept nach Betäubungsmittelverschreibungsverordnung (BtMVV): Laut BfArM sollen Apotheker das Rezept nach Rücksprache mit dem Arzt mit einem „N“ für Notfall-Verschreibung makieren. Der verordnende Arzt müsse dann ein BtM-Rezept, dass ebenfalls mit einem „N“ gekennzeichnet ist, nachreichen.
Allerdings sind nur die flüssigen Arzneiformen von der Regelung betroffen, retardierte Präparate können weiterhin im Generalalphabet gelagert werden.
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