Die Bundesregierung will die Ersatztherapie von Drogenabhängigen in einigen Punkten verbessern. Unter anderem soll der Katalog an Einrichtungen, die Substitutionsmittel an Betroffene ausgeben dürfen, ausgeweitet werden, um eine wohnortnahe Versorgung der Betroffenen zu ermöglichen. Das geht aus einem Verordnungsentwurf des Bundesgesundheitsministeriums zur entsprechenden Änderung der Betäubungsmittelverschreibung hervor, den das Kabinett kürzlich verabschiedete.
Zu den Ausgabeeinrichtungen von solchen Ersatzmitteln zählen künftig etwa Rehabilitationseinrichtungen, Gesundheitsämter, Alten- und Pflegeheime sowie Hospize. Der Grundsatz, dass Substitutionsmittel nur im Beisein von Fachpersonal eingenommen werden dürfen, bleibe auch in Zukunft erhalten. Allerdings dürfen laut Ministerium Substitutionsärzte ein Mittel in begründeten Einzelfällen an gefestigte Patienten zur eigenverantwortlichen Einnahme (Take-Home-Verschreibungen) künftig für den Bedarf von bis zu 30 Tagen auch bei Inlandsaufenthalten verschreiben. Bisher war dies nur bis zu sieben Tagen erlaubt.
Die Neuregelungen zielen auch darauf ab, mehr Ärzte für die Drogenersatztherapie zu gewinnen und damit die Versorgung vor allem im ländlichen Raum zu verbessern, erläuterte die Drogenbeauftragte der Bundesregierung, Marlene Mortler (CSU). Die Verordnung bedarf der Zustimmung des Bundesrates.
APOTHEKE ADHOC Debatte