Corona-Impfstoff für Arztpraxen

Bestellung künftig zwei Wochen vorab

, Uhr aktualisiert am 07.07.2021 18:56 Uhr
Berlin -

Aktuell bestellen die Vertrags- und Privatärzt:innen jede Woche Impfstoff. Dieser wird bevölkerungsbezogen verteilt. Das soll sich nun ändern. Das Bestellintervall soll an das der Betriebsärzt:innen angepasst werden. Die bevölkerungsbezogene Verteilung des Impfstoffes hat ebenfalls ausgedient: Zukünftig erhalten die Praxen den Impfstoff bedarfsbezogen.

Das Bestellprozedere für Vertrags- und Privatärzt:innen soll umgestellt werden. Das Bundesgesundheitsministerium (BMG) strebt eine Anpassung des Bestell- und Belieferungsintervalls an das der Betriebsärzt:innen an. Somit müssen Vertags- und Privatärzt:innen zukünftig ebenfalls 14 Tage im Voraus bestellen – erstmals am kommenden Dienstag. Laut Kassenärztlicher Bundesvereinigung (KBV) werden die Praxen jedoch weiterhin wöchentlich beliefert: Impfstoff und Impfstoffzubehör werden weiterhin jeden Montagnachmittag ausgeliefert.

Hintergrund ist, dass die bislang bevölkerungsbezogene Aufteilung der Impfstoffe auslaufen soll. Aktuell werden die Dosen nach dem Bevölkerungsanteil je Bundesland ausgeliefert, was mitunter dazu führt, dass Ärzt:innen in manchen Gegenden weniger Dosen erhalten als anderenorts. Da inzwischen immer mehr Menschen geimpft sind, will der Bund die Impfstoffe laut KBV künftig ausschließlich nach dem Bedarf verteilen und nicht mehr an der Bevölkerungszahl ausrichten. Dazu benötigten BMG und Großhandel frühzeitig einen Überblick, wie viel Impfstoff wo in Deutschland benötigt werde, erläutert die KBV den längeren Vorlauf.

Voraussichtlich ab KW 30 sollen die Vakzine bedarfsorientiert ausgegeben werden. „Dies bedeutet, dass die Ärzt:innen in KW 28, das heißt bis Dienstag, 13. Juli 2021, 12 Uhr einmalig für die beiden darauffolgenden Wochen die Covid-19-Impfstoffe bestellen müssen“, informiert der DAV. Damit die Apotheken wissen, welches Rezept für welche Woche ausgestellt wurde sollen die Ärzt:innen entsprechende Kennzeichnungen vornehmen.

  • Für die Woche 19. bis 23. Juli 2021 „Bestellung für die 29. KW“
  • Für die Woche 26. bis 30. Juli 2021 „Bestellung für die 30. KW“

In KW 28 müssen die Apotheken somit drei Bestellungen auslösen:

  • Bestellung der Vertrags- und Privatärzt:innen für die KW 29 am 13. Juli bis 15 Uhr (Dienstag)
  • Bestellung der Betriebsärzt:innen für die KW 30 am 14. Juli bis 15 Uhr (Mittwoch)
  • Bestellung der Vertrags- und Privatärzt:innen für die KW 30 am 15. Juli bis 15 Uhr (Donnerstag)

Bei der Bestellung am Donnerstag handelt es sich um eine einmalige Bestellung. „Ab der KW 29 wird dann wie gehabt jeweils am Dienstag für die Vertrags- und Privatärzt:innen und jeweils am Mittwoch für die Betriebsärzt:innen bestellt – dann allerdings jeweils für die übernächste Woche“, heißt es im Rundschreiben des DAV.

Laut KBV geht das BMG davon aus, dass dann genügend Impfstoff zur Verfügung stehen wird. Dennoch seien Kürzungen wegen zusätzlich anstehender Zweitimpfungen mit mRNA-Vakzinen im Rahmen der heterologen Impfung nicht ausgeschlossen. Es werde derzeit geprüft, ob die Arztpraxen zukünftig zumindest etwas früher als bisher eine Rückmeldung erhalten können, ob die bestellte Menge in dem Umfang ausgeliefert werden könne. Die KBV will die Praxen schnellstmöglich informieren.

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