Retourenregelung beachten

Bestellfrist für Grippeimpfstoffe verlängert

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Berlin -

Die Bestellung der Grippeimpfstoffe für die nächste Saison sollte eigentlich Ende März abgeschlossen sein. Doch das Paul-Ehrlich-Institut (PEI) warnt mit Blick auf die angemeldeten Dosen vor möglichen Einschränkungen der Impfstoffverfügbarkeit. Apotheken können die Vakzine noch bis Ende April bestellen, sollen aber ihr eigenes wirtschaftliches Risiko im Hinterkopf haben. Denn die Vergütung ist nach wie vor ungeklärt.

Die Bestellfrist für Grippeimpfstoffe für die Saison 2024/2025 wurde verlängert. Darauf weist der Hessische Apothekerverband (HAV) hin. Apotheken können die Präparate bei Mylan und Seqirus bis 30. April und bei Sanofi bis 19. April ordern.

Das PEI erinnerte Mitte März daran, die Bestellungen zu tätigen: Die vorbestellten Impfstoffdosen wichen „signifikant vom ermittelten Bedarf ab, was zu möglichen Einschränkungen der Impfstoffverfügbarkeit führen könnte“, teilte die Behörde mit. „Dies betrifft sowohl Standarddosis- als auch insbesondere Hochdosis-Impfstoffe.“

Verwurf bei Impfstoffen

Die Abda unterstützt laut HAV zwar den Aufruf des PEI, hat aber auf die Problematik des Verwurfs bei Grippeimpfstoffen hingewiesen, der den Apotheken nicht erstattet wird. Deshalb sollten die Retourenregelungen beachtet werden. „Wir empfehlen ihnen, nur Bestellungen für Grippeimpfstoffe vorzunehmen, für die Ihnen eine verbindliche ärztliche Bestellung für ihre Apotheke vorliegt. Sie sind nicht verpflichtet, auf eigenes wirtschaftliches Risiko Impfstoffe zu ordern.“

Vertrag gekündigt

In der vergangenen Saison hatten die Hersteller den Apotheken zwar großzügige Retourenmöglichkeiten eingeräumt. In diesem Jahr kommt aber erschwerend hinzu, dass es noch nicht einmal eine Vertragsgrundlage für die Abrechnung von Impfungen gibt, die die Apotheken selbst durchführen. Der Deutsche Apothekerverband (DAV) hatte die bestehende Vereinbarung zu Ende März wegen des „nicht auskömmlichen Impfdienstleistungshonorars“ gekündigt; jetzt muss die Schiedsstelle entscheiden.

Seit Oktober 2022 kann in den Apotheken im Rahmen der Regelversorgung gegen Grippe geimpft werden. Pro Impfung erhielt die Apotheke für die Durchführung und Dokumentation eine Vergütung in Höhe von 7,60 Euro. Für Nebenleistungen wie Verbrauchsmaterial gab es 2,40 Euro, für die Beschaffung der Impfdosis 1 Euro.

Die Ärzteschaft hatte nach Bekanntwerden der Vereinbarung dieselbe Vergütung gefordert. Praxen können für die Durchführung der Grippeimpfung rund 8,15 Euro abrechnen, allerdings werden Nebenleistungen und Impfstoffe ebenfalls gesondert abgerechnet.

Auslieferung ab Mitte August

Sind die Bestellungen eingegangen, beginnt die Produktion der Impfstoffe, die etwa vier bis fünf Monate dauert, gemäß Genehmigung der Stammanpassung. Ab Mitte August werden die Impfstoffchargen laut PEI nach erfolgreicher Chargenprüfung und -freigabe schrittweise ausgeliefert. Aufgrund des langwierigen Herstellungsprozesses könnten Nachbestellungen nicht berücksichtigt werden. Es sei zu beachten, dass aufgrund des weltweiten Bedarfs keine zusätzlichen Kontingente für „Nachzügler“ verfügbar sein würden.

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