Laut Verbandschef Ulrike Elsner wollen die Ersatzkassen zu einer sachlichen Diskussion und differenzierten Betrachtung des Problems beitragen. „Wir machen Vorschläge, wie Lieferengpässe in Zukunft möglichst ausgeschlossen werden. Im Vordergrund muss die bestmöglichste Versorgungssicherheit stehen.“ Konkret schlagen TK, Barmer, DAK-Gesundheit, KKH, hkk und HEK vor:
- Erhöhung der Transparenz über das Liefer- und Marktgeschehen (vom pharmazeutischen Unternehmer über Großhandel bis in die Apotheken, auch unter Berücksichtigung der Krankenhausapotheken) und Offenlegung vorhandener Risiken in der Lieferkette
- Schaffung der Möglichkeit für die Versicherten, sich nach Erhalt des Rezeptes (spätestens bei Einführung des E-Rezeptes) im Vorfeld der Belieferung barrierefrei über die Lieferfähigkeit der Apotheke ihrer Wahl zu informieren
- Schaffung verbindlicher umfangreicher Meldepflichten bei drohenden oder bestehenden Lieferengpässen versorgungsrelevanter Arzneimittel, die über die derzeitig beabsichtigten Änderungen durch das GKV-FKG hinausgehen (zum Beispiel mit Schaffung von Sanktionsmechanismen)
- Exportbeschränkung bis hin zum Verbot im Falle bestehender Lieferengpässe (für Großhändler und Apotheken mit Großhandelserlaubnis)
- Beibehaltung der bestehenden Ausschreibungs- und Vergabemodalitäten auf Kassenebene und soweit möglich, bei Ausschreibungen die Anwendung des sogenannten Mehrpartnermodells
- Schaffung von Orientierungshilfen für die Substitution nicht lieferbarer Arzneimittel durch medizinische Fachgesellschaften, um medizinisches und pharmazeutisches Fachpersonal im Falle von Lieferengpässen im Handling zu unterstützen
- Arzneimittelproduktion in der EU als Thema der deutschen Ratspräsidentschaft 2020
- Ausweitung der Bevorratung für besonders versorgungsrelevante Arzneimittel im Krankenhaus sowie eine effektive und flächendeckende Überprüfung der Einhaltung bereits bestehender Bevorratungsverpflichtungen bei Großhandel und Apotheken
- Legitimierung des bestehenden Jour-Fixe zu Lieferengpässen als sogenannter „Beirat“ zur Beratung des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) unter Beteiligung des GKV-Spitzenverband
- Ermöglichung des Vertriebes versorgungsrelevanter Arzneimittel mit sprachfremder Packungsbeilage aus dem EU-Wirtschaftsraum im Einzelfall mit behördlicher Erlaubnis bei unmittelbarer ärztlicher Anwendung
- Sozialrechtliche Verankerung der Vertragsstrafen- und Schadensersatzregelungen bei durch den pharmazeutischen Unternehmer versursachter Lieferunfähigkeit
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