Beschuldigte Apothekenmitarbeiter streiten Tat ab dpa/APOTHEKE ADHOC, 11.10.2019 15:49 Uhr
Die 20-köpfige Mordkommission hat im Fall der tödlichen Glukose aus einer Kölner Apotheke nun ein erstes Szenario erstellt. Es soll erklären, wie es zum Tod einer Mutter und ihres neugeborenen Babys kommen konnte. Die Staatsanwaltschaft geht dabei von einem Versehen aus.
„Es gibt keine Anhaltspunkte, die in Richtung Vorsatz führen“, sagte der Kölner Oberstaatsanwalt Ulrich Bremer. Die Staatsanwaltschaft ermittle nun gegen zwei Mitarbeiter der betroffenen Heilig-Geist-Apotheke wegen des Anfangsverdachts der fahrlässigen Tötung. „Diese Personen sind näher in den Fokus geraten, mit den Stoffen hantiert zu haben“, sagte Bremer.
Die beschuldigten Mitarbeiter hätten sehr umfangreiche Aussagen zu ihren Aufgaben und den Abläufen in der Apotheke gemacht, die Tat an sich aber abgestritten, führte der Staatsanwalt aus. Der toxische Wirkstoff Lidocainhydrochlorid, der in der Glukose nachgewiesen wurde, sei in einem sehr ähnlichen Gefäß gelagert worden wie die Glukose. Es deute einiges daraufhin, dass ein Rest des Lokalanästhetikums in einen anderen Glukosebehälter gekippt wurde, da er ebenfalls für Glukose gehalten wurde, erklärte Bremer: „Das ist ein wahrscheinliches Szenario.“
Dieses Szenario soll auch erklären, warum in verschiedenen in der Apotheke abgefüllten Glukose-Tütchen eine unterschiedliche Lidocain-Konzentration festgestellt wurde: Die ersten aus dem Gefäß abgefüllten Portionen hätten eine hohe Konzentration gehabt, spätere eine geringere. Nach den Todesfällen hatte die Polizei dazu aufgerufen, Glukosemischungen aus der Heilig-Geist-Apotheke in Köln-Longerich nicht mehr zu verwenden, sondern bei der Polizei abzugeben.
Die betroffene Apotheke und zwei weitere Betriebe des Inhabers Dr. Till Fuxius waren einige Tage nach den Todesfällen vorläufig und auf unbestimmte Zeit geschlossen worden. Das NRW-Gesundheitsministerium und die Kölner Bezirksregierung verteidigten dies als vorsorgliche Sicherheitsmaßnahme. Von der Stadt Köln hieß es dazu, dass Gespräche mit dem Land und Bezirksregierung laufen. Es werde abgestimmt, ob die Einschätzung der Staatsanwaltschaft zu einer Veränderung der Genehmigungssituation führt. Fuxius hatte auf Wiedereröffnung seiner Apotheken geklagt.
Ob die Schließung der betroffenen Heilig-Geist-Apotheke sowie der Apotheke am Bilderstöckchen und der Contzen-Apotheke berechtigt war, ist umstritten. Das Kölner Gesundheitsamt sprach sich dafür aus, die Betriebe geöffnet zu lassen und Inhaber Fuxius lediglich den Vertrieb selbst hergestellter Arzneimittel zu verbieten. Zudem drohten Versorgungsengpässe, da die Apotheken Versorgungsverträge mit Pflegeheimen abgeschlossen hatte. Die Pflegeheime dürfen auch weiter von Fuxius Betrieben beliefert werden.
Eine Frau und ihr per Notkaiserschnitt geborenes Baby waren Mitte September an Organversagen gestorben, nachdem die 28-Jährige eine Glukosemischung aus der Kölner Heilig-Geist-Apotheke zu sich genommen hatte. Das Präparat war Teil eines Routinetests auf Diabetes in der Schwangerschaft. Eine weitere Frau, die das Gemisch verwendete, brach die Einnahme nach ersten Übelkeitssymptomen ab.