Seit August gilt ein neuer Arzneiversorgungsvertrag für Versicherte der Ersatzkassen.
Unter anderem wurde darin festgelegt, dass Apotheken Beschaffungskosten
bis zur Höhe von 9 Euro abrechnen können, ohne zuvor eine Genehmigung
einholen zu müssen. Diese Regelung sollte eigentlich nur bis Jahresende
gelten – wurde nun aber verlängert.
Der Deutsche Apothekerverband (DAV) und der Verband der Ersatzkassen (vdek) hätten sich wegen der Verlängerung des Preismoratoriums darauf geeinigt, dass auch weiterhin erst ab 9 Euro Genehmigungen eingeholt werden müssten, teilt der Hessische Apothekerverband (HAV) mit.
Da die Hersteller die Preise nicht erhöhen dürften, hätten sie die Portokosten nicht wie geplant einpreisen können, erklärt eine HAV-Sprecherin. Die nun verlängerte Regel gelte – entsprechend der gesetzlichen Regelung zum Preismoratorium – vorerst bis Ende März.
Beschaffungskosten können Apotheken für Arzneimittel abrechnen, die üblicherweise weder in Apotheken noch im Großhandel vorrätig gehalten werden. Bisher musste für Beschaffungskosten über 6 Euro eine Genehmigung bei der jeweiligen Ersatzkasse eingeholt werden.
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