Freiberufler können weiterhin Apothekervertretungen übernehmen. Das Oberlandesgericht München hat das Verfahren gegen eine Apothekerin aufgrund von Verfahrensmängeln zu Lasten der Kammer eingestellt.
Das Berufsgericht München hatte Ende März entschieden, dass Apothekenleiter nicht auf freiberuflicher Basis von Apothekern vertreten werden dürfen. Eine Apothekerin aus Seefeld am Ammersee hatte auf einer Homepage „Vertretungstätigkeit auf selbständiger Basis“ angeboten. Die Bayerische Landesapothekerkammer hatte daraufhin die Apothekerin mehrfach aufgefordert, das Angebot auf Angestelltenbasis zu ändern.
Damals hatten die Richter eine Verstoß gegen die Berufsordnung und das Apothekengesetz gesehen. Dem Gericht zufolge ist der Apothekeninhaber zur persönlichen Leitung verpflichtet. Die Apothekerin wurde zu einer Geldbuße von 3000 Euro verurteilt.
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