Die senatsbeauftragten Corona-Teststellen haben zum 1. April ihren Betrieb eingestellt. In 60 Apotheken können Berliner:innen weiterhin einen kostenfreien PCR-Abstrich erhalten, wenn zuvor ein positiver Schnelltest vorlag.
Die elf landeseigenen Teststellen in Berlin haben ihren Betrieb eingestellt. Die Schließung musste aufgrund von fehlender Rechtssicherheit erfolgen, wie die Gesundheitsverwaltung mitteilte. Hintergrund war die fehlende Verlängerung der Testverordnung (TestV). Ende März lief diese aus. Kurz vor dem Außerkrafttreten wurde sie verlängert. Laut neuer TestV haben alle Bürger:innen bis zum 30. Juni Anspruch auf einen kostenlosen Antigenschnelltest.
Bürger:innen, die in der Apotheke einen positiven Schnelltest erhalten, können sich in 60 Apotheken direkt mittels PCR-Test nachtesten lassen. Die PoC-PCR-Analyse in der Apotheke ist der PCR-Analyse aus dem Labor rechtlich gleichgestellt.
Ob Apotheken in Berlin auch PCR-Tests abnehmen können, die dann über einen OEGD-Schein an ein Testlabor weitergeleitet werden, befindet sich laut Apothekerkammer gerade in Abstimmung.
Ohne Symptome können sich Berliner:innen auch ohne senatsbeauftragte Teststellen an mehr als 900 gewerbliche Corona-Teststationen testen lassen. Personen mit Symptomen erhalten weiterhin beim Arzt einen kostenfreien Abstrich für eine PCR-Analyse.
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