Für wen und wofür?

Beratung: Corona-Schnelltest

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Berlin -

Sollte die Abgabe von Corona-Schnelltests an Laien erlaubt werden, so eröffnet sich für Apotheker und PTA ein ganz neues Beratungsfeld. Je nachdem, wer einen Test fordert, müssen unterschiedliche Dinge beachtet werden. Grundsätzlich sollte erfragt werden, was nachgewiesen werden soll – eine akute Infektion oder eine eventuell unbemerkt durchlaufende Erkrankung. Danach geht es um die Auswahl des konkreten Produktes. Hier eine Checkliste für die Beratung.

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Als Hilfestellung bei der Beratung eignen sich auch hier die bekannten W-Fragen. Mit gezielten Fragen kann schnell eine konkreter Produktempfehlung gegeben werden. So sollte direkt zu Beginn der Beratung gefragt werden, was getestet werden soll. Neben Antigen-Schnelltests sind auch Antikörper-Schnelltests erhältlich. Antigen-Schnelltests geben Auskunft darüber, ob der Anwender aktuell infiziert ist. Dahingegen detektieren Antikörper-Schnelltests eine durchlaufene Infektion.

Eine weitere wichtige Frage bezieht sich auf den Anwender. Je nachdem, ob ein Erwachsener oder ein Kind getestet werden soll, können unterschiedliche Empfehlungen gegeben werden. Vor allem Kinder scheuen den Abstrich-Test. Hier können Spuck- oder Lutschtests die bessere Alternative sein. Innerhalb der Beratung sollte dann darauf hingewiesen werden, dass diese Sputum-Tests meist weniger aussagekräftig sind. Die genauen Sensitivitäts- und Spezifitätswerte können der Gebrauchsinformation entnommen werden.

Am Ende einer jeden Abgabe sollte darauf verwiesen werden, dass die bestehenden Abstands- und Hygieneregeln unabhängig vom Testergebnis weiter eingehalten werden müssen. Bei einem positiven Antigen-Schnelltest sollte der Anwender umgehend Kontakt mit seinem Hausarzt aufnehmen, um die weiteren Schritte zu besprechen. Ein positiver Antigen-Schnelltest sollte durch einen PCR-Test bestätigt werden.

 

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