Apotheken, die wegen des Herstellerrabatts zu den Gläubigern des insolventen Reimporteurs Beragena gehören, können ihre Forderungen jetzt beim Sachwalter anmelden. Die Frist läuft bis zum 30. Dezember.
Mit Beschluss vom 1. November wurde das Insolvenzverfahren eröffnet. Zum Sachwalter wurde Rechtsanwalt Tobias Wahl aus Stuttgart bestellt.
Alle Forderungen müssen bis zum 30. Dezember direkt an die zentrale Tabellenabteilung gestellt werden:
Anchor Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, L 9, 11, 68161 Mannheim
Die Anmeldung muss schriftlich erfolgen und unter Angabe von Grund und Betrag sowie Beifügung von Belegen wie Rechnungen und Lieferscheinen für jede einzelne Forderung. Ein etwaiger Verzugseintritt und die Geltendmachung eines höheren als des gesetzlichen Zinssatzes müssen gesondert nachgewiesen werden. Per E-Mail übermittelte Forderungsanmeldungen sind unwirksam, ein Vorabversand per Fax ist genauso wenig gewünscht wie Nachfragen.
Ab 9. Januar können die Forderungen beim Amtsgericht Baden-Baden eingesehen werden, dort findet am 26. Januar auch der Gerichtstermin statt.
Beragena befindet sich seit 18. August in einer vorläufigen Eigenverwaltung. Hintergrund sind Beschaffungsschwierigkeiten von EU-Arzneimitteln seit Beginn der Pandemie. Ziel des Verfahrens ist es, das mittelständische Familienunternehmen in zweiter Generation zu sanieren und zu erhalten.
Herstellerrabatte resultierend aus der Zeit bis zum 17. August dürfen aus rechtlichen Gründen nicht ausgeglichen werden; diese Forderungen sind jetzt zur Insolvenztabelle anzumelden. Hier muss jede Apotheke einzeln aktiv werden, da die Rechenzentren nur in deren Auftrag tätig sind.
Beragena ist bereits der zweite Fall innerhalb eines Jahres, in dem Apotheken aufgrund der gesetzlichen Vorgaben unfreiwillig zum Gläubiger geworden sind. 2021 war der Reimporteur Docpharm in die Zahlungsunfähigkeit geraten. Zuletzt hatte die Abda in ihrer Stellungnahme zum GKV-Finanzstabilisierungsgesetz (GKV-FinStG) noch einmal ihre Forderung erneuert, die Regelung zu ändern und die Apotheken von der Inkasso-Pflicht zu befreien. Außerdem wurde ein Disagio von 3 Prozent für den Aufwand gefordert.
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