Neuer Turnus ab 2025

Bayern reformiert: 17 statt 27 Notdienste

, Uhr aktualisiert am 11.06.2024 11:14 Uhr
Berlin -

Viele Inhaberinnen und Inhaber in Bayern atmen auf: Seit Ende 2023 ist klar, dass sich die Lage bei den Notdiensten ab 2025 entspannen wird. Für die meisten Apotheken zumindest. Wie am Wochenende beim Apothekertag verkündet, geht die Landesapothekerkammer (BLAK) von einer allgemein geringeren Belastung aus. Während die Apotheken in diesem Jahr also noch 74.000 Notdienste leisten, könnten es im kommenden Jahr dann 49.000 sein – bei ähnlich guter Versorgungslage, denn die geforderten Höchstdistanzen konnten eingehalten werden. Spannend sei nun jetzt nur, was Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) daraus macht. Stichwort Notfallapotheken.

Mit 33 Prozent weniger Notdiensten rechnet die BLAK durch die neue, arrhythmische Verplanung auf Basis von Algorithmen für die Allgemeinheit der Apothekerschaft in Bayern. Statt durchschnittlich 27 Notdiensten im Jahr würde das für Apotheker Maximilian Lernbecher, der auch beim Bayerischen Apothekerverband (BAV) als stellvertretender Vorsitzender tätig ist, nur noch etwa 16 bis 18 Notdienste pro Jahr bedeuten – eine deutliche Entlastung. In maximal 20 Kilometern Entfernung sollen alle Kund:innen eine notdiensthabende Apotheke finden können.

„Das ist erst mal eine grobe Abschätzung“, so Lernbecher, der auch weiß, dass es einige wenige Apotheken geben wird, die künftig häufiger ran müssen. Grundsätzlich sei das sozusagen frei über Bayern schwebende Netz aber sehr sinnvoll und für die meisten Kolleg:innen gerechter. Immerhin gebe es auch einige, die bisher 70 oder sogar 90 Notdienste im Jahr leisteten. Auch die Kammer bestätigt hier eine Verbesserung der Situation: In der Spitze kommen nun aller Voraussicht nach und unter Vorbehalt maximal 32 Dienste auf die am höchsten belasteten Apotheken zu.

Modell auch in anderen Bundesländern

In Hessen und Rheinland-Pfalz wurde bereits nach dem gleichen Modell der Firma Sberg IT-Systeme umgestellt, im kommenden Jahr folgt neben Bayern auch Baden-Württemberg, wovon auch die grenznahen Apotheken profitieren werden, da die Notdienste dann grenzübergreifend koordiniert werden können.

„Da ich auch etwa die Hälfte der Dienste alleine mache, ist das schon eine Entlastung.“ Lernbecher hat die Info auch gleich vom Apothekertag an seine Frau geschickt, nach dem Motto, dass beide bald mehr Freizeit hätten. Außerdem hofft der Inhaber auch auf eine weitere Veränderung: „Aktuell haben wir etwa 20 bis 25 Kunden pro Notdienst. Bei einer besseren Verteilung könnten das dann ja auch mal 100 werden. Das wäre schön“, sagt er mit Blick auf einen effektiveren Dienst. „Ab September können wir dann den vorläufigen Dienstplan einsehen“, so Lernbecher. Dann wüsste er auch mehr. Bis dahin ist dann vielleicht auch klarer, was Lauterbach nun konkret aus dem Notfallgesetz macht.

Was bringt das Notfallgesetz?

„Wenn wir dann in den KV-Bereitschaftsdienst rutschen – das ist ein bisschen schwierig“, so Lernbecher, dem die vergangene Woche konkreter gewordenen Notfzallapotheken zu denken geben. Der Apotheker befürchtet, dass dann eventuell die Kassenärztlichen Vertretungen die Plätze ausschreiben; es vielleicht ein System von Pool-Apotheker:innen gebe – in jedem Fall wird es aber kompliziert. „Das Thema beschäftigt einen schon, da muss man sehen, was einem blüht.“

Erst einmal freut sich Lernbecher aber auf die Vorzüge des neuen bayerischen Notdienst-Systems. „Es wird eine Erleichterung geben“, ist er sich sicher. Sollte eine eingeteilte Notdienstapotheke mal verhindert sein, gebe es feste Tauschpartner, die hier den Ersatz vereinfachen sollen. „Ein großer Vorteil wird es wohl auch, wenn einer schließen muss. Die Notdienste sind dann schnell verlegbar“, so der Inhaber aus Dachau. Auch der besondere Status von Feiertagen ist im Algorithmus berücksichtigt, genauso wie die Verteilung der Apotheken in größeren Städten. Somit seien Fälle wie zuletzt, in denen in manchen Innenstädten plötzlich gar keine Apotheke zur Stelle war, ebenfalls vermieden.

Apothekertag in München

Kammerpräsident Thomas Benkert eröffnete am vergangenen Freitag die Veranstaltung und betonte die Wichtigkeit der Apotheke vor Ort, „Scheinapotheken“ erteilte er eine klare Absage: „Das ist der Verkauf unserer Berufsfreiheit, unseres Selbstverständnisses und zudem auch noch verfassungsrechtlich äußerst bedenklich.“ Approbierte in der Apotheke seien zwingend notwendig; die Abgabe von Betäubungsmitteln, die Herstellung von Rezepturen oder die Verabreichungen von Impfungen seien sonst nicht mehr möglich.

Verbandschef Dr. Hans-Peter Hubmann fügte hinsichtlich des seit Langem stagnierenden Apothekenhonorars hinzu: „Apotheken brauchen eine nachhaltige Verbesserung der Honorierung ihrer Kernaufgabe, nämlich der ordnungsgemäßen Arzneimittelversorgung der Menschen in unserem Land. Die wirtschaftliche Situation vieler Apotheken lässt notwendige Investitionen, beispielsweise in größere Räumlichkeiten mit gesonderten Beratungsräumen für die assistierte Telemedizin oder die Durchführung von Impfungen, aktuell nicht zu. Eine Apothekenreform ist notwendig. Sie ist sogar überfällig. Allerdings sollte – wie beim Arzneimittel – der Nutzen dieser Reform für die Patientinnen und Patienten größer sein als die damit verbundenen Risiken.“ Das lasse Lauterbachs Eckpunktepapier aber bisher nicht erwarten.

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