Bayern: Neue Notdienste ab 2025 Laura Schulz, 09.11.2023 15:11 Uhr
Gestern tagte die Delegiertenversammlung der Bayerischen Landesapothekerkammer (BLAK) und hat sich dabei unter anderem zum Thema Notdienste abgestimmt. Eine Neuordnung steht hier schon seit über einem Jahr im Raum. Gestern konnte hierzu ein Beschluss gefasst werden – ähnlich den Bestimmungen, die kürzlich für Hessen gefasst wurden.
Die Notdienste in Bayern müssen reformiert werden – darüber sind sich die Inhaber:innen schon länger einig. Nur über die Art und Weise einer Notdienstreform war sich die Bayerische Apothekerschaft bis gestern nicht einig. Bisherige Regelungen haben in den veränderten Zeiten einfach keine Berichtigung mehr. In Bayern dürfen notdiensthabende Apotheken zum Beispiel nicht mehr als 15 Kilometer voneinander entfernt sein. Dadurch müssen Inhaber:innen mitunter alle neun Tage die Nacht in der Apotheke verbringen. Unter anderem baden-württembergische Grenz-Apotheker:innen forderten, dass der Radius erhöht werden müsse.
„Arrhythmische Verplanung auf Basis von Algorithmen“
Die Kammer hat in ihrer gestrigen Sitzung folgenden den Beschluss gefasst, „das Konzept der Firma sberg it-Systeme einer intelligenten Steuerung der Dienstbereitschaft der Apotheken weiterzuverfolgen“. Dieses Konzept soll zum 1. Januar 2025 umgesetzt werden. Hierbei handelt es sich um einen ganz neuen Weg der Regelung: weg von der turnusmäßigen, rhythmischen Einteilung über Notdienstkreise hin zu einer „arrhythmische Verplanung auf Basis von Algorithmen“, analog den Kammerbezirken in Hessen und Rheinland-Pfalz.
Die Delegiertenversammlung sei sich bewusst, „dass die Umsetzung dieses Systems zu unregelmäßigen Diensteinteilungen und damit zu einer Abkehr von den bisherigen Turnusmodellen“ führe. Das könne „in bestimmten Fällen zu Erhöhungen der Anzahl der abzuleistenden Notdienste“ führen, heißt es außerdem. Trotzdem soll die Umgestaltung insgesamt zu einer „Entlastung der bayerischen Apothekerschaft“ beitragen.
Noch im Frühjahr startete Apothekerin Elisabeth Sommersgutter eine Petition, um eine Neuregelung durch die BLAK zu erreichen. Die BLAK solle laut der Petentin auch mithilfe der Software von der Agentur Cyrano den Notdienst kreisübergreifend regeln. Diese ermögliche eine gerechtere, geodatenbasierte Notdienstverteilung und wird schon seit zehn Jahren in Nordrhein-Westfalen und Schleswig-Holstein erfolgreich angewandt.
Größe Entfernungen tolerierbar
Im Mai hieß es bereits von der Kammer, dass man sich hier eine größere Abstandsregel zwischen den Notdienstapotheken vorstellen könne. Der Vorstand habe eine dringende Ausweitung der Entfernungsparameter beim bayerischen Gesundheitsministerium (StMGP) angeregt: „Konkret hält der Vorstand in städtischen Gebieten die bisher geltende Regelung von bis zu 15 km für weiterhin ausreichend. In ländlichen Gebieten soll jedoch künftig eine Ausweitung auf bis zu 20 km und in sehr ländlich geprägten Gebieten Entfernungen bis zu 30 km toleriert werden, um so die Attraktivität insbesondere ländlicher Apotheken erhalten zu können“, so eine Kammer-Sprecherin.