Bayern

Kammerbeitrag: Ertrag statt Umsatz

, Uhr
Berlin -

Der Kammerbeitrag steht beim Bayerischen Apothekertag Anfang Mai in Bamberg zur Diskussion. Drei Pharmazeuten fordern die Landesapothekerkammer (LAK) auf, die Mitgliedschaftsgebühr ab 2014 nicht mehr am Umsatz, sondern am Ertrag zu messen. Verdiene der Apothekeninhaber unterm Strich weniger als 50.000 Euro im Jahr, solle er aus sozialen Gründen mit einem angestellten Apotheker gleichgestellt werden, heißt es in dem Antrag.

Die Apotheker Dr. Stefan Hartmann, Dr. Berthold Pohl und Dr. Peter Sandmann verlangen zudem, dass der Beitragssatz 1,45 Prozent des Ertrags nicht übersteigen darf.

Falls die Umstellung der Bemessungsgrundlage im kommenden Jahr noch nicht durchgesetzt werden kann, soll bei gleichbleibendem Beitragssatz ein Freibetrag von 250.000 Euro pro Jahr und Apotheke eingeführt werden.

Den Kammerbeitrag auf Umsatzbasis zu erheben, sei nicht zeitgemäß, kritisieren die Apotheker. Bei der jetzigen Regelung seien Apotheken im Nachteil, die oft Notdienst leisteten, viele Rezepturen herstellten oder im Hilfsmittelbereich tätig seien. Aus diesen Umsätzen falle kein nennenswerter Ertrag ab.

In den vergangenen Jahren sei der Umsatz kontinuierlich gestiegen, der Ertrag dagegen stetig gesunken. Jede vierte Apotheke in Bayern erwirtschaftet laut Kammer demnach ein Ergebnis unter 50.000 Euro im Jahr. „Wer viel verdient, soll auch viel zahlen“, lautet das Credo der drei Apotheker.

Findet der Antrag keine Mehrheit, wollen die Pharmazeuten wenigstens den Freibetrag von 250.000 Euro pro Apotheke durchsetzen. Zudem soll die Kammer den Delegierten im kommenden Jahr ein Konzept vorlegen, wie Kosten in der LAK gesenkt werden könnten.

Auch eine Fusion der süddeutschen Apothekerkammern solle geprüft werden. Dadurch soll eine „spürbare Senkung des Kammerbeitrages ermöglicht werden“, so die Apotheker.

Jede Apothekerkammer legt selbst fest, wie die Beiträge erhoben werden. Bei den Beiträgen für selbstständige Apotheker orientieren sich die meisten Kammern am Umsatz. In Bayern liegt der prozentuale Anteil bei 0,098 Prozent. In Baden-Württemberg und Berlin gibt es zusätzlich einen Grundbeitrag. Im Saarland wird die Umsatzsteuerzahllast zugrunde gelegt.

In Bremen und Hessen werden gestaffelte Fixbeiträge abhängig vom Umsatz erhoben. Hamburg lässt seit einigen Jahren den Umsatz ganz außen vor und erhebt neben dem Grundbeitrag auch eine Gebühr pro Betriebsstätte. Schleswig-Holstein schließlich legt seit mehreren Jahrzehnten Fixbeiträge fest.

Für angestellte Apotheker gelten bundesweit jährliche Fixbeträge, die zwischen 90 und 250 Euro liegen.

Newsletter
Das Wichtigste des Tages direkt in Ihr Postfach. Kostenlos!

Hinweis zum Newsletter & Datenschutz

APOTHEKE ADHOC Debatte