Bayern

Kasse zahlt für Schwangeren-Beratung APOTHEKE ADHOC, 21.10.2013 17:37 Uhr

Zusätzliche Vergütung: Für die Beratung von schwangeren AOK-Patientinnen erhalten bayerische Apotheker künftig 33 Euro. Foto: Elke Hinkelbein
Berlin - 

Der Bayerische Apothekerverband (BAV) und die AOK Bayern haben einen Kooperationsvertrag zur Arzneimittelberatung von Schwangeren abgeschlossen. Für das Beratungsgespräch erhalten die Apotheker künftig 33 Euro. Der Vertrag gilt ab November und ist zunächst unbefristet. Teilnehmen können alle Apotheken, deren Inhaber BAV-Mitglied ist. Die Beratung übernehmen Approbierte, die sich speziell qualifiziert haben.

Durch eine intensive Beratung sollen Risiken für die werdende Mutter und das Kind vermieden werden. Der Vertrag sieht vor, dass sich der beratende Apotheker einen genauen Überblick über die Arzneimittel verschafft, die die Schwangere einnimmt.

Für die Beratung erhalten die Apotheker einmal pro Schwangerschaft eine Vergütung. „Mit dem Vertrag ist es dem BAV gelungen, eine Honorierung für eine originäre pharmazeutische Dienstleistung unabhängig von der reinen Arzneimittelabgabe zu erzielen“, sagt BAV-Vorsitzender Dr. Hans-Peter Hubmann.

Die Abrechnung erfolgt über einen Coupon: „Alle bei der AOK Bayern versicherten schwangeren Frauen erhalten für die Inanspruchnahme der Beratung einen Gutschein, der von der AOK zur Verfügung gestellt wird“, sagt Ressortdirektor Peter Krase. Der Gutschein kann bei den Geschäftsstellen der AOK Bayern angefordert werden.

Das Beratungsgespräch ist klar definiert und geht über das übliche Maß der Beratung hinaus: Der Apotheker fordert von der Schwangeren eine Liste aller verwendeten Arzneimittel und Nahrungsergänzungsmittel sowie deren Dosierung.

Im Gespräch soll der Apotheker über die Wirkweise der Medikamente, mögliche Gegenanzeigen, Nebenwirkungen und Interaktionen aufklären. Darüber hinaus soll der Apotheker die Schwangere zu Ernährung und Lebensführung beraten. Die Inhalte und die ausgesprochenen Empfehlungen werden dokumentiert.

Die Beratung übernehmen approbierte Apotheker, die eigens qualifizeirt sind. Als Qualifikation gelten zum Beispiel die Seminarfortbildung „Arzneimittel in der Schwangerschaft“. Auch ein Selbststudium, Internetschulungen, die Teilnahme am Portal „Embryotox“ der Charitè Berlin oder eine vergleichbare Zusatzqualifikation zur Beratung Schwangerer zählen.