Barrierefreiheit

BaWü: Stufe besser als Schließung

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Berlin -

Die Apothekenbetriebsordnung (ApBetrO) weist die Apotheken in Sachen Barrierefreiheit in die Schranken. Falls der Umbau aber existenzbedrohend wird, sollen die Aufsichtsbehörden aus Sicht der ABDA die Verhältnismäßigkeit beachten. Auch die Landesapothekerkammer (LAK) Baden-Württemberg fordert in Einzelfällen Nachsicht von den Kontrolleuren: Eine Apotheke mit Stufe sei auch für gehbehinderte Menschen besser als keine.

Gemeinsam mit dem Landesverband für Menschen mit Körper- und Mehrfachbehinderung BW (LVKM) wirbt die Kammer für Ausnahmeregelungen. Laut Kammer-Geschäftsführer Dr. Karsten Diers fürchteten viele Mitglieder um den Weiterbetrieb oder einen möglichen Verkauf ihrer Apotheke.

„In begründeten Einzelfällen muss der Betrieb einer Apotheke auch ohne Barrierefreiheit möglich sein, denn eine Apotheke mit Stufe ist, auch für gehbehinderte Menschen, besser als keine Apotheke“, heißt es in einem gemeinsamen Positionspapier von Kammer und LVKM, das an die zuständigen Kontrolleure geschickt wurde.

Die Kammer ist kein genereller Gegner der Vorgabe: Eine weitgehende barrierefreie Infrastruktur sei mit Blick auf die älter werdende Gesellschaft unverzichtbar, heißt es. In manchen Apotheken sei mit angemessenem Aufwand aber keine Barrierefreiheit herzustellen. Gründe könnten Denkmalschutz oder städtebauliche Vorgaben sein. Vor Apotheken fehle etwa häufig der Platz, um eine Rampe aufzustellen.

Gefahr droht demnach besonders beim Verkauf: Erhalte eine Apotheke wegen mangelnder Barrierefreiheit keine Betriebserlaubnis, werde der Standort unverkäuflich. Dadurch entfalle für den Apotheker ein Teil der Altersversorgung und für Patienten die Versorgung mit Arzneimitteln. Die Aufsichtsbehörden müssten bei der Umsetzung der ApBetrO die flächendeckende Versorgung im Blick haben.

Bislang liegen laut Kammer und LVKM keine Beschwerden von behinderten Menschen vor, weil ihnen wegen Stufen der Weg zu Arzneimitteln versperrt blieb. Apotheker, die die Vorgabe nicht umsetzen könnten, hätten etwa Klingeln eingebaut, bedienten vor der Tür oder lieferten die Medikamente aus.

Die Landesapothekerkammer Brandenburg (LAKBB) hat die Barrierefreiheit bereits mehrfach kritisiert. Kammerpräsident Jens Dobbert hatte etwa gefordert, dass die Vorgabe unter Berücksichtigung von Bestandsinteressen umgesetzt oder erforderlichenfalls gestrichen wird.

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