Barmer-Vertrag lässt auf sich warten Désirée Kietzmann, 29.12.2008 10:28 Uhr
Der angekündigte Nachfolger des Hausarzt- und Hausapothekenvertrages zwischen der Barmer Ersatzkasse und dem Deutschen Apothekerverband (DAV) lässt auf sich warten. „Wir hatten gehofft, nahtlos anschließen zu können. Das ist uns leider nicht gelungen“, sagte einer Barmer-Sprecherin gegenüber APOTHEKE ADHOC. Die Gespräche zur Ausgestaltung der weiteren Zusammenarbeit liefen. Eine Prognose, wann ein neuer Vertrag stehen könnte, wollte sie nicht abgeben.
Die Verzögerung sei insbesondere für den Patienten bedauerlich, sagte Mathias Arnold, Vorsitzender des Landesapothekerverbandes Sachsen-Anhalt (LAV-SA). Viele Patienten hätten das Modell sehr gut angenommen und die Angebote genutzt. Durch den Bruch entstehe der Eindruck, „dass es keine Klare Linie gibt“, so Arnold.
Der Vertrag war zum 1. Januar 2005 geschlossen worden; die Apotheken konnten für jeden Fall der mündlichen oder schriftlichen Kommunikation mit einem teilnehmenden Hausarzt je Versicherten und Quartal 8 Euro abrechnen. Die Vergütung war auf 10 Prozent der in der Apotheke eingeschriebenen Versicherten beschränkt, konnte aber vorgetragen werden.
Die Barmer hatte den Vertrag zum Ende dieses Jahres gekündigt, weil das Modell nach einem Urteil des Bundessozialgerichts den Kriterien der Integrierten Versorgung nicht entspricht. Die Partner hatten jedoch angekündigt, die Kooperation unter neuen Bedingungen fortführen zu wollen.
Unabhängig davon soll die Barmer-Service-Apothekenvereinbarung, die der DAV und die Kasse im Jahr 2004 geschlossen hatten, weiterentwickelt werden. Der Vertrag um fasst nur die Indikationen Asthma und COPD. Wenn sich ein Patient für das Modell einschreibt, kann die Apotheke 5 Euro abrechnen. Die Leistung umfasst die Erstellung einer graphischen Darstellung des Arzneimittelverbrauchs. Dies soll die Sicherheit der Arzneitherapie verbessern, weil mögliche Interaktionen so besser erkannt werden. Zusätzlich bekommt der Patient 3 Prozent Rabatt auf Freiwahlartikel.
Von der Einführung des einheitlichen Beitragssatzes ab 2009 und dem damit verbundenen Wettbewerb erhofft sich Arnold eine Belebung der Verträge zwischen Kassen und Apotheken. „Die Krankenkassenlandschaft muss sich an Qualität orientieren. Dazu gehört vor allem, dass sie ihren Versicherten auch pharmazeutische Dienstleistungen anbietet“, so Arnold.
Diskutiert wird Arnold zufolge unter anderem über eine intensivere Diabetikerbetreuung: „Der Apotheker soll das Selbstmanagement des Patienten fördern, indem er ihm nicht nur das Blutzuckermessgerät erklärt, sondern ihn auch in regelmäßigen Zeitabständen bei der Messung beobachtet, um mögliche Fehlerquellen aufzudecken.“ Diese Leistung solle vergütet werden, der Umfang sei jedoch noch zu klären.
Als Grundlage für mögliche Vertragsverhandlungen hat der LAV-SA in Zusammenarbeit mit dem Apothekerverband Nordrhein und dem Zentrum für Arzneimittelinformation und Pharmazeutische Praxis (ZAPP) einen Leistungskatalog erarbeitet, der alle Dienstleistungen, die eine Hausapotheke erbringe kann, zusammenfasst. Er sei den anderen Verbänden zur Verfügung gestellt worden.