Barmer und TK verlängern Übergangsfristen Yvette Meißner, 07.01.2011 09:06 Uhr
Internet statt Fax und Brief: Die Barmer GEK/Techniker Krankenkasse (TK) hat die Apotheken dazu verpflichtet, eine Genehmigung für die Abgabe von Hilfsmitteln ausschließlich auf elektronischem Weg einzuholen. Der Liefervertrag, in dem das geregelt ist, gilt bereits seit März 2010. Anträge in Papierform sollten mittlerweile eigentlich der Vergangenheit angehören, sind aber noch möglich.
Bei der TK lief die Übergangsfrist zum Jahresende ab. Nun haben sich Kasse und Deutscher Apothekerverband (DAV) darauf verständigt, den Apotheken mehr Zeit einzuräumen: „Wir verlängern die Übergangsfrist bis Ende des Jahres“, sagte ein TK-Sprecher. Der Grund: Während die Hilfsmittelabgabe beispielsweise in der Orthopädietechnik überwiegend genehmigungspflichtig sei, spielten Kostenvoranschläge für Apotheken kaum eine Rolle. Die Hilfsmittelversorgung liege weitestgehend im genehmigungsfreien Bereich, so der Sprecher.
Bei der Barmer GEK scheint es Umsetzungsprobleme zu geben: Ursprünglich sollte die Regelung bereits ab 1. November 2010 greifen. Auf Grund technischer Schwierigkeiten werde die Kasse aber zunächst auf die Einhaltung der Frist verzichten, sagte ein Sprecher. Einen neuen Stichtag nannte er allerdings nicht. Derzeit können Vertragsapotheken Anträge also sowohl bei der Barmer GEK als auch bei der TK noch in Papierform einreichen.
Nach Ablauf der Übergangsfrist erwarte man allerdings von den Apotheken, dass sie sich vertragskonform verhielten, so der Barmer-Sprecher. Wer also nicht die Plattform des Exklusivpartners HMM Deutschland verwendet, dem könnten Sanktionen, etwa das Abweisen von Kostenvoranschlägen und sogar der Ausschluss vom Vertrag, drohen: Nutzt eine Apotheke die elektronische Plattform wiederholt nicht nach den Vorgaben, hat sich die Barmer die Möglichkeit einer außerordentlichen Kündigung vorbehalten.
Laut Vertrag müssen Kostenvoranschläge für Produkte eingereicht werden, deren Betrag 250 Euro überschreitet. Außerdem bedarf es einer Genehmigung für Hilfsmittel, für die es keine vertraglich geregelten Preise gibt. Die TK hat dafür noch Sonderregeln eingeführt: Kostenvoranschläge müssen erst erstellt werden, wenn die Hilfsmittel den Wert von 100 Euro überschreiten. Bei Kompressionstherapeutika und Adaptionshilfen liegen die Grenzen sogar bei 200 beziehungsweise 250 Euro.